Allgemeine Informationen zur ZID finden Sie unter Info
ZID.
Allgemeine Informationen zu ZA finden Sie unter Info ZA.
Informationen zu Meldefristen finden Sie unter Meldefristen.
Grundlage der Übertragung von ZA und Voraussetzung für deren Wirksamkeit ist ein privatrechtliches Rechtsverhältnis (z.B. Kaufvertrag, Übertragungsvertrag) zwischen den Beteiligten (Abgeber und Übernehmer) und nicht die Meldung an die ZID. Die Übertragung von ZA ist sowohl vom Abgeber (Verkäufer) als auch vom Übernehmer (Käufer) innerhalb eines Monats der zuständigen Prämienstelle anzuzeigen. Die Anzeige durch die Vertragspartner erfolgt durch das Einstellen der Übertragung in die ZID.
Die Anzeige der Übertragung gegenüber der Prämienstelle erfolgt durch Meldung an die ZID. Im Rahmen dieser Meldung erhalten die Vertragspartner auch Ausdrucke, die als Vertragsbestandteil genutzt werden können. Um ZA aktivieren zu können, muss der Übernehmer am spätest möglichen Tag für die Einreichung des Antrages auf Basisprämie eines Kalenderjahres als Inhaber der ZA in der ZID mit einer Unternehmens-/Betriebsnummer aufgeführt sein.
Das Einstellen der Übertragung von ZA in die ZID ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Gültigkeit der Übertragung, sondern dient nur der Information der zuständigen Prämienstelle durch die beteiligten Vertragspartner sowie der Plausibilisierung des Übertragungsvorganges im Hinblick auf mögliche EU-rechtliche Übertragungshindernisse, z.B. durch fehlende Eigenschaft als "Aktiver Betriebsinhaber" ist keine Aufnahme von ZA möglich. Sollte eine Übertragung ohne Beachtung von EU-rechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen vorgenommen worden sein, ist diese Übertragung unwirksam und muss von der zuständigen Prämienstelle berichtigt werden.
Ähnlich wie beim „Home Banking“ kann ein Betriebsinhaber (Verkäufer) aus seinem ZA-Konto ZA „ausbuchen“. Mit der Ausbuchung wird eine Transaktionsnummer (TAN) generiert, die dem Käufer auszuhändigen ist. Die ausgebuchten ZA werden zur Einbuchung auf das ZA-Konto des anderen Betriebsinhabers (Käufer) bereitgestellt. Der Käufer kann die bereitgestellten ZA mit der TAN in sein ZA-Konto "einbuchen".
Voraussetzung, dass ein Käufer den Kauf von ZA an die ZID melden kann, ist, dass der Abgeber (Verkäufer) den Verkauf der betroffenen ZA an die ZID bereits gemeldet hat und die ZA aus seinem ZA-Konto ausgebucht und dem Übernehmer bereitgestellt wurden. Die Parameter zum Verkauf von ZA (z.B. Übertragungsdatum, Art, und Anzahl der ZA) werden vom Abgeber gemäß dem zugrundeliegenden Vertrag festgelegt.
Um die Übertragung von ZA an die ZID zu melden, sind unter dem Menüpunkt "Kauf und sonstige endgültige Übertragungen" drei Aktionen erforderlich:
1. Eingabe Abgeber, Datum, TAN
2. Buchen der Übertragung
3. Drucken der Anlage
Für Prämienstellen besteht bei Verkaufsmeldungen in der Maske "Verkauf und sonstige endgültige Übertragungen" durch Anklicken der Schaltfläche "zur Zubuchung" die Möglichkeit, die übertragenden ZA direkt in das ZA-Konto des Übernehmers einzubuchen. Damit entfallen für die Prämienstellen alle weiteren unten beschriebenen Schritte.
Die 12-stellige Betriebs-/Antragsnummer des Übernehmers und Abgebers, Anzahl der ZA und die TAN sind hier einzugeben.
Diese Informationen sind auf der "Anlage zur ZA-Übergabe mit TAN" zu finden, die der Abgeber dem Übernehmer zur Dokumentation der Transaktion in der ZID und - bei Bedarf - als Vertragsbestandteil ausgehändigt hat. Die in der ZID einzutragende Anzahl der ZA muss mit den Angaben in der "Anlage zur ZA-Übergabe mit TAN" übereinstimmen.
Bei Prämienstellen erscheint zusätzlich das Feld "Auftragseingang bei Prämienstelle", das zwingend mit dem Datum des schriftlichen Auftragseingangs bei der Prämienstelle zur Meldung an die ZID zu füllen ist.
Durch Anklicken der Schaltfläche "Weiter" wird eine Plausibilitätsprüfung für die Meldung an die ZID durchgeführt.
Nach Anklicken der Schaltfläche "Buchen" erhält der Übernehmer eine Erfolgsmeldung und eine Übersicht der Übertragungsdaten und der von ihm gekauften ZA.
Zur Dokumentation der Transaktion in der ZID und - bei Bedarf - als Vertragsbestandteil druckt der Übernehmer das PDF-Dokument "Protokoll zur ZA-Übernahme" aus. Das "Protokoll zur ZA-Übernahme" enthält alle relevanten Angaben zur Transaktion einschließlich der Identifikation der übertragenen ZA.
Zur Anzeige und Drucken des ZA-Kontos benötigen Sie den Acrobat Reader. Diesen können Sie hier kostenlos downloaden. |
Sofern der Acrobat Reader nicht installiert ist, kann durch Klicken auf "Schnelldruck" die Ansicht der Web-Seite ausgedruckt werden.
Ist dem Abgeber bei der Übertragung ein Fehler unterlaufen, z.B. hat er andere als die ursprünglich vorgesehenen ZA übertragen oder hat er die ZA einem falschen Übernehmer zugeordnet, kann der Abgeber erst 2 Wochen nach der Übertragung die Übertragung stornieren. Die TAN darf auf keinen Fall dem falschen Übernehmer mitgeteilt werden. Die Stornierung ist unter der Funktion "Übersicht Käufe" oder direkt in der Storno-Maske möglich.
Nur die zuständige Prämienstelle hat auf Antrag des Abgebers die Möglichkeit, innerhalb der 2-wöchigen Sperrfrist die Buchung zu stornieren. Ist die Zubuchung des Übernehmers bereits erfolgt, muss im ersten Schritt die Übernahmemeldung von der Prämienstelle storniert werden. Im zweiten Schritt ist dann die Übertragungsmeldung des Abgebers entweder von der Prämienstelle oder nach Ablauf der 2-wöchigen Sperrfrist vom Abgeber selbst zu stornieren. Wenn sich einer erfolgten Übertragung eine weitere Transaktion anschließt, ist der o.g. Vorgang beginnend von der letzten Übertragung zur ersten Übertragung schrittweise rückabzuwickeln.
Alle Schlüssel-Felder zusammen ergeben den KEY und bestimmen die Identität des Datensatzes. Diese Felder sind mit dem Schlüssel-Symbol gekennzeichnet. Zwei Meldungen sind verschieden wenn sie sich mindestens in einem Schlüsselfeld unterscheiden. ...
Die 12-stellige Betriebs-/Antragstellernummer des Übernehmers ist hier einzugeben.
Die 12-stellige Betriebs-/Antragstellernummer des Abgebers ist hier einzugeben.
Bei Prämienstellen erscheint zusätzlich das Feld "Auftragseingang bei Prämienstelle", das zwingend mit dem Datum des schriftlichen Auftragseingangs bei der Prämienstelle zur Meldung an die ZID zu füllen ist.
Die Anzahl der gekauften ZA (Gesamtzahl an ZA) sind hier einzutragen. Diese Anzahl muss mit den Angaben in der "Anlage zur ZA-Übergabe mit TAN" übereinstimmen.
Die 5-stellige Transaktionsnummer (TAN) ist hier einzutragen. Diese TAN ist der "Anlage zur ZA-Übergabe mit TAN" zu entnehmen.
Die Schaltfläche dient zum Anzeigen von bereits in der ZID gespeicherten Datensätzen.
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