Allgemeine Informationen zur ZID finden Sie unter Info
ZID.
Allgemeine Informationen zu ZA finden Sie unter Info ZA.
Informationen zu Meldefristen finden Sie unter Meldefristen.
Nach Art. 34 VO (EU) Nr. 1307/2013 ist eine Verpachtung oder ähnliche befristete Übertragung von ZA an andere "Aktive Betriebsinhaber“ zulässig. Ob eine Übertragung mit oder ohne Fläche stattfindet, spielt keine Rolle mehr.
Bei einem befristeten Pachtvertrag fällt der übertragende ZA nach Ablauf des Pachtzeitraums automatisch in das ZA-Konto und damit in den Besitz des Verpächters zurück. Unbefristete Pachtverträge können ohne Datumsangabe zum Ende des Pachtzeitraums an die ZID gemeldet werden. In diesem Fall verbleiben die ZA solange im ZA-Konto des Pächters bis ein Pachtende festgelegt wird.
Soll vor Ablauf eines Pachtvertrages ein Teil der gepachteten ZA zurückgegeben werden, muss die zuständige Prämienstelle für den ganzen Umfang der gepachteten ZA (und nicht nur für den zurückzugebenden Teil der gepachteten ZA) ein Pachtende festlegen. Mit diesem Datum sind alle verpachteten ZA wieder beim Verpächter. Anschließend verpachtet der Verpächter den verbleibenden Teil der ZA innerhalb der vorgegebenen Meldefristen wieder an den ursprünglichen Pächter. Beide Vertragspartner müssen diese Übertragung in der ZID buchen.
Nicht zulässig ist die Unterverpachtung von gepachteten ZA.
Bei einer vorzeitigen Beendigung eines Pachtvertrages über ZA fallen die ZA an den Verpächter zurück. Über die Beendigung des Pachtvertrages muss jedoch eine entsprechende Meldung in der ZID erfolgen, die nur die zuständige Prämienstelle vornehmen kann.
Übertragungen im Rahmen von Sonderfällen können nur durch die zuständige Prämienstelle in der ZID gebucht werden. Als Sonderfälle gelten Erbfolge/vorweggenommene Erbfolge, Änderung der Betriebsnummer wegen Gebietsreform oder Betriebsteilung bzw. -zusammenlegung.
Um die Übertragung von ZA an die ZID zu melden, sind unter dem Menüpunkt "Verpachtung und sonstige befristete Übertragungen" vier Aktionen erforderlich:
1. Eingabe Übernehmer, Datum
2. Auswahl zu übertragender ZA
3. Buchen der Übertragung
4. Drucken der Anlage
Die 12-stellige Betriebs-/Antragsnummer des Abgebers und des Übernehmers, der Name des Übernehmers sowie Pachtbeginn und ggf. Pachtende sind hier einzutragen. Der Pachtbeginn muss in der Vergangenheit liegen. Bei einem unbefristeten Pachtvertrag ist keine Angabe im Feld "Pachtende" erforderlich. Wird ein Pachtvertrag erst in der Zukunft wirksam, kann die Meldung an die ZID erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen.
Bei Prämienstellen erscheint zusätzlich das Feld "Auftragseingang bei Prämienstelle", das zwingend mit dem Datum des schriftlichen Auftragseingangs bei der Prämienstelle zur Meldung an die ZID zu füllen ist.
Nach Anklicken der Schaltfläche "Weiter" werden alle im Besitz des Abgebers befindlichen ZA zum aktuellen Zeitpunkt gelistet.
Von der Verpachtung ausgeschlossen sind zugepachtete oder ZA, für die bereits ein offener Verkaufs- oder Pachtvorgang vorhanden ist. Derartige ZA können zur Übertragung nicht markiert werden.
In der letzten Spalte des ZA-Kontos ist zum jeweiligen ZA-Intervall die Anzahl der zu übertragenen ZA einzugeben. Soll das ganze Intervall übertragen werden, kann statt der Angabe eines Wertes ein X eingegeben werden. Für die Übertragung aller ZA werden durch Anklicken der Schaltfläche "alle markieren" die gesamten ZA ausgewählt.
Für ZA, die nicht verpachtet werden können, wird der Grund in dieser Spalte ausgegeben. Der Langtext zum jeweiligen Grund wird eingeblendet, wenn die Schreibmarke über den Kurztext geführt wird.
Durch Anklicken der Schaltfläche "Weiter" erhält der Abgeber eine Übersicht der von ihm ausgewählten und zu übertragenen ZA zur Prüfung.
Von der ZID werden eine Reihe von Plausibilitätsprüfungen durchgeführt, z. B. wird geprüft, ob der Übernehmer als "Aktiver Betriebsinhaber" in der ZID registriert ist.
In einigen Fällen kann es vorkommen, dass der eingegebene Name des Übernehmers von dem Namen, der in der Datenbank mit der Betriebsnummer gespeichert ist, abweicht. Im Zuge der Plausibilitätsprüfung erscheint in der ZID der Hinweis "Angegebener Pächter-Name und BNr. passen überhaupt nicht zusammen." Auf Grund dieses Hinweises sollte der Abgeber die Angaben ggfs. nochmal überprüfen. Dieser Hinweis ist für die Buchung aber nicht relevant, sie kann trotzdem erfolgen.
Ist die Übertragung zulässig, werden durch Anklicken der Schaltfläche "Buchen" die zu übertragenden ZA vom ZA-Konto des Abgebers abgebucht und eine 5-stellige Transaktionsnummer (TAN) generiert. Diese teilt der Abgeber dem Übernehmer mit, damit dieser die ZA auf sein eigenes ZA-Konto einbuchen kann.
Zur Dokumentation der Transaktion in der ZID und - bei Bedarf - als Vertragsbestandteil druckt der Abgeber für den Übernehmer das PDF-Dokument "Anlage zur ZA-Übergabe mit TAN" aus. Die "Anlage zur ZA-Übergabe mit TAN" enthält alle relevanten Angaben zur Transaktion einschließlich der Identifikation der übertragenen ZA. Der Abgeber sollte die "Anlage zur ZA-Übergabe mit TAN" dem Übernehmer unterschrieben aushändigen. Damit hat der Übernehmer einen Beleg, dass der Abgeber die Transaktion gemeldet hat.
Für Prämienstellen besteht die Möglichkeit durch Anklicken der Schaltfläche "zur Zubuchung" die übertragenen ZA direkt in das ZA-Konto des Übernehmers einzubuchen.
Zur Anzeige und Drucken des ZA-Kontos benötigen Sie den Acrobat Reader. Diesen können Sie hier kostenlos downloaden. |
Sofern der Acrobat Reader nicht installiert ist, kann durch Klicken auf "Schnelldruck" die Ansicht der Web-Seite ausgedruckt werden.
Ist dem Abgeber bei der Übertragung ein Fehler unterlaufen, z.B. hat er andere als die ursprünglich vorgesehenen ZA übertragen oder hat er die ZA einem falschen Übernehmer zugeordnet, kann der Abgeber erst 2 Wochen nach der Übertragung die Übertragung stornieren. Die TAN darf auf keinen Fall dem falschen Übernehmer mitgeteilt werden. Die Stornierung ist unter der Funktion "Übersicht Verpachtungen" oder direkt in der "Storno"-Maske möglich.
Nur die zuständige Prämienstelle hat auf Antrag des Abgebers die Möglichkeit, innerhalb der 2-wöchigen Sperrfrist die Buchung zu stornieren. Ist die Zubuchung des Übernehmers bereits erfolgt, muss im ersten Schritt die Übernahmemeldung von der Prämienstelle storniert werden. Im zweiten Schritt ist dann die Übertragungsmeldung des Abgebers entweder von der Prämienstelle oder nach Ablauf der 2-wöchigen Sperrfrist vom Abgeber selbst zu stornieren.
Wenn sich einer erfolgten Übertragung eine weitere Transaktion anschließt, ist der o.g. Vorgang beginnend von der letzten Übertragung zur ersten Übertragung schrittweise rückabzuwickeln.
Alle Schlüssel-Felder zusammen ergeben den KEY und bestimmen die Identität des Datensatzes. Diese Felder sind mit dem Schlüssel-Symbol gekennzeichnet. Zwei Meldungen sind verschieden wenn sie sich mindestens in einem Schlüsselfeld unterscheiden.
Die 12-stellige Betriebs-/Antragstellernummer des Abgebers ist hier einzugeben.
Die 12-stellige Betriebs-/Antragstellernummer des Übernehmers ist hier einzugeben.
Zusätzlich zur Betriebs-/Antragsnummer des Übernehmers ist der Name (Nachname Vorname) bzw. bei juristischen Personen der Name und zusätzlich die eingetragene Bezeichnung (z.B. GbR) einzugeben.
Bei diesem Datum handelt es sich um den Beginn der Pacht der ZA. Der Pachtzeitraum der Fläche kann auch vor diesem Datum liegen.
Der Beginn der Pachtlaufzeit ist in der Form TT.MM.JJJJ hier einzugeben. Das Datum darf nicht in der Zukunft liegen. Die Übertragung ist innerhalb eines Monats zu melden. Für die Aktivierung von ZA ist das Übergabedatum (Pachtbeginn der ZA) und die Einhaltung der Meldefristen maßgeblich (siehe Info Meldefristen).
Bei einem befristeten Pachtvertrag ist das Ende des Pachtzeitraums hier einzugeben. Als Pachtende gilt der letzte Tag des Pachtzeitraums. Wenn z.B. bei einer einjährigen Pachtlaufzeit die Pacht am 01.10. beginnt, endet der Pachtzeitraum am 30.09. des nächsten Jahres.
Im Fall eines unbefristeten Pachtvertrages kann das Feld leer bleiben.
Bei Prämienstellen erscheint zusätzlich das Feld "Auftragseingang bei Prämienstelle", das zwingend mit dem Datum des schriftlichen Auftragseingangs bei der Prämienstelle zur Meldung an die ZID zu füllen ist.
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