Allgemeine Informationen zur ZID finden Sie unter Info
ZID.
Allgemeine Informationen zu ZA finden Sie unter Info ZA.
Informationen zu Meldefristen finden Sie unter Meldefristen.
Die Prämienstelle hat die Möglichkeit, die ZA-Übertragungen (Kauf/Verkauf, Pacht/Verpachtung) eines Betriebsinhabers aus bestimmten Gründen teilweise einzuschränken, nicht zuzulassen oder einen Warnhinweis zu vergeben.
Die unterschiedlichen Handelsbesonderheiten werden durch die Auswahl der Art (ZB_HB_Art) und des Grundes (ZB_HB_GRND) der Handelsbesonderheit in der ZID erfasst. Soll die Beschränkung auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt werden, ist das Datum in die zugehörigen Felder (ab / bis) einzugeben. Bleiben diese Felder leer, wird automatisch der Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2100 gesetzt.
Für einen Betriebsinhaber können gleichzeitig unterschiedliche Arten von Handelsbesonderheiten gesetzt werden. Jede Art von Handelsbesonderheit kann mit jedem Grund kombiniert werden.
Es ist nicht zulässig, dass die Prämienstelle einen Betriebsinhaber unberechtigt vom Handel ausschließt. Die Prämienstelle ist angehalten, die vergebenen Handelsbesonderheiten fortlaufend auf Aktualität zu prüfen und diese bei Wegfall des Grundes wieder aufzuheben.
Beispiele für Handelsbesonderheiten:
Seitens der Prämienstelle ist eine Nachberechnung und Neufestsetzung der ZA notwendig. Damit die betroffenen ZA vor der Nachberechnung bzw. Neufestsetzung nicht verkauft oder verpachtet werden, ist es sinnvoll, dass die Prämienstelle bis zum entsprechenden Datum der Nachberechnung bzw. Neufestsetzung die Handelsbesonderheit "Kein Verkauf, keine Verpachtung, nur Zugänge möglich" (KVV) und als Grund "Daten des Betriebs werden zur Zeit von der Verwaltung überprüft und ggf. geändert." (UPD) vergibt.
Ist ein Bescheid noch nicht bestandskräftig, kann die Prämienstelle auch eine Beschränkung in Form einer Warnung "Warnung, weil Bescheid möglicherweise nicht bestandskräftig" (WAR) ausgeben. Damit erhält sowohl der Abgeber als auch der Übernehmer bei der Meldung der Übertragung oberhalb des ZA-Konto seinen entsprechenden Warnhinweis.
Nr | Code | Text |
---|---|---|
1 | KVE | kein Verkauf |
2 | KVV | kein Verkauf, keine Verpachtung, nur Zugänge möglich |
3 | WAR | Warnung, weil Bescheid möglicherweise nicht bestandskräftig |
4 | GSP | Gesamtsperre, kein Handel, keine Pacht |
5 | KZZ | kein Zukauf, keine Pacht, nur Abgänge möglich |
6 | UPD | Anzeige- und Gesamtsperre, keine Abfrage ZA-Kontos, kein Handel, keine Pacht |
Nr | Code | Text |
---|---|---|
0 | SON | sonstige Gründe, ohne nähere Angabe |
2 | WID | Widerspruch liegt vor, i.d.R. kein Verkauf, keine Verpachtung |
3 | BES | Bescheid nicht bestandskräftig |
4 | OGS | Festsetzung noch nicht endgültig |
5 | ABW | Betrieb in Abwicklung, nur noch Abgänge möglich |
6 | UPD | Daten des Betriebs werden zur Zeit von der Verwaltung überprüft und ggf. geändert |
21 | BIW | Betriebsinhaberwechsel, ZA-Übergang noch nicht dokumentiert |
22 | VV1 | Neuausgabe von ZA, bereits getätigte Übertragungen müssen der Behörde erneut gemeldet werden |
31 | WIW | Widerspruch liegt vor, diese ZA werden eventuell eingezogen und neu geändert zugeteilt. |
32 | WI2 | Wiederaufnahme durch Behörde, diese ZA werden eventuell eingezogen und neu geändert zugeteilt |
33 | WI3 | Widerspruch oder Wiederaufnahme, diese ZA werden eventuell eingezogen und neu geändert zugeteilt |
41 | GES | Situation erfordert besondere Behandlung, Handel ausgesetzt |
Alle Schlüssel-Felder zusammen ergeben den KEY und bestimmen die Identität des Datensatzes. Diese Felder sind mit dem Schlüssel-Symbol gekennzeichnet. Zwei Meldungen sind verschieden, wenn sie sich mindestens in einem Schlüsselfeld unterscheiden.
Die 12-stellige Betriebs-/Antragstellernummer des Betriebsinhabers ist hier einzugeben, dessen ZA-Übertragungen teilweise eingeschränkt bzw. nicht zugelassen werden sollen oder der einen Warnhinweis erhalten soll.
In Abhängigkeit von der ausgewählten Art der Handelsbesonderheit, kann der Betriebsinhaber nur noch bestimmte Meldungen durchführen (z,B. Art KVV: nur Kauf oder Pacht möglich, kein Verkauf, keine Verpachtung) oder gar nicht mehr melden (Art GSP: Gesamtsperre). Mit Art WAR (= Warnung, weil Bescheid nicht bestandskräftig) kann der Betriebsinhaber uneingeschränkt ZA übertragen, aber beim Melden der Übertragung erhalten Abgeber und Übernehmer einen Warnhinweis.
Der Beginn der Handelsbesonderheit kann hier eingegeben werden. Bleibt das Feld leer, wird nach dem Speichervorgang automatisch das Datum 01.01.2015 gesetzt (Einführung der Basisprämienregelung).
Das Ende der Handelsbesonderheit kann hier eingegeben werden. Bleibt das Feld leer, wird nach dem Speichervorgang automatisch das fiktive Datum 31.12.2100 gesetzt.
Der Grund für die Handelsbesonderheit ist hier auszuwählen.
Die Schaltfläche dient zum Suchen von bereits in der ZID gespeicherten Datensätzen mit Handelsbesonderheiten.
Die Schaltfläche dient zum erstmaligen Einfügen einer Handelsbesonderheit.
Mit dieser Schaltfläche kann ein bereits in der ZID gespeicherter Datensatz mit Handelsbesonderheiten geändert werden. Bei unbefristet vergebenen Handelsbesonderheiten kann bei Wegfall des Grundes für die Handelsbesonderheit ein Ende-Datum erfasst werden.
Mit dieser Schaltfläche kann ein bereits in der ZID gespeicherter Datensatz mit Handelsbesonderheiten storniert werden. Im Gegensatz zur Schaltfläche "Ändern" ist in diesem Fall die Handelsbesonderheit von Anfang an aufgehoben.
Die Schaltfläche setzt alle Eingabefelder auf leer zurück.
Zum Anfang der Seite