Funktionen für den Abgeber von ZAVerpachtung und sonstige befristete Übertragungen
Allgemeine Informationen zur ZID finden Sie unter Info
ZID. Verpachtung und sonstige befristete ÜbertragungenNach Art. 43 VO (EG) Nr. 73/2009 ist eine Verpachtung oder ähnliche befristete Übertragung von ZA nur mit Fläche zulässig, d.h. zusammen mit den ZA wird eine gleiche Anzahl von Hektar beihilfefähiger Fläche übertragen. Dabei ist i.d.R. der Verpächter der ZA sowohl der Eigentümer der ZA als auch der Flächen. Der Pachtzeitraum für die Fläche muss mindestens so lang sein wie der für die ZA. Dabei kann der verpachtete ZA mit unterschiedlichen Flächen desselben Verpächters während des Pachtzeitraums hinterlegt sein. Bei einem befristeten Pachtvertrag fällt der übertragende ZA nach Ablauf des Pachtzeitraums automatisch in das ZA-Konto und damit in den Besitz des Verpächters zurück. Unbefristete Pachtverträge können ohne Datumsangabe zum Ende des Pachtzeitraums an die ZID gemeldet werden. In diesem Fall verbleiben die ZA solange im ZA-Konto des Pächters bis ein Pachtende festgelegt wird. Soll vor Ablauf eines Pachtvertrages ein Teil der gepachteten ZA zurückgegeben werden, muss die zuständige Prämienstelle für den ganzen Umfang der gepachteten ZA (und nicht nur für den Teil der gepachteten ZA) ein Pachtende festlegen. Mit diesem Datum sind alle verpachteten ZA wieder beim Verpächter. Anschließend verpachtet der Verpächter den verbleibenden Teil der ZA innerhalb der vorgegebenen Meldefristen wieder an den ursprünglichen Pächter. Beide Vertragspartner müssen diese Übertragung in der ZID buchen. Als zulässig anzusehen sind auch die Fälle, in denen ein Pächter von Flächen und Inhaber von eigenen ZA diese ZA zeitweilig mit der Unterverpachtung der Flächen an einen anderen Betriebsinhaber verpachtet. Dies setzt jedoch voraus, dass der Verpächter der Flächen einer Unterverpachtung der Flächen zugestimmt hat. Nicht zulässig ist dagegen die Unterverpachtung von gepachteten ZA. Bei einer vorzeitigen Beendigung eines Pachtvertrages über ZA fallen die ZA an den Verpächter zurück. Dabei ist es nicht erforderlich, dass auch die Flächenpacht aufgelöst wird. Über die Beendigung des Pachtvertrages über ZA muss aber eine entsprechende Meldung in der ZID erfolgen. Wird dagegen eine Flächenpacht vorzeitig beendet, entfällt damit auch die rechtliche Grundlage für die ZA-Pacht und der Pächter muss mit der Fläche auch die entsprechenden ZA an den Verpächter zurückgeben. Auch in diesem Fall muss eine Meldung in der ZID erfolgen. Besondere ZA Werden nicht alle Besonderen ZA übernommen, kann der Übernehmer die Besonderen ZA nur mit beihilfefähigen Flächen aktivieren. Kann der Betriebsinhaber nicht ausreichend GVE für die Aktivierung der Besondern ZA nachweisen, können auf Antrag Besondere ZA auch mit Fläche aktiviert werden. Sie verlieren dadurch die Eigenschaft als Besondere ZA, können künftig nur noch mit Fläche aktiviert werden und gelten damit als Normale ZA. Sonderfälle ZA aus der Nationalen Reserve (NR) Meldung an die ZIDUm die Übertragung von ZA an die ZID zu melden, sind unter dem Menüpunkt "Verpachtung und sonstige befristete Übertragungen" vier Aktionen erforderlich:
1. Eingabe Übernehmer, Datum Vorgehensweise1. Schritt: Eingabe Übernehmer, DatumDie 12-stellige Betriebs-/Antragsnummer des Abgebers und des Übernehmers, der Name des Übernehmers sowie Pachtbeginn und ggf. Pachtende sind hier einzutragen. Der Pachtbeginn muss in der Vergangenheit liegen. Bei einem unbefristeten Pachtvertrag ist keine Angabe im Feld "Pachtende" erforderlich. Wird ein Pachtvertrag erst in der Zukunft wirksam, kann die Meldung an die ZID erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen. Bei Prämienstellen erscheint zusätzlich das Feld "Auftragseingang bei Prämienstelle", das zwingend mit dem Datum des schriftlichen Auftragseingangs bei der Prämienstelle zur Meldung an die ZID zu füllen ist. Zusätzlich muss der Abgeber bestätigen, dass auch mindestens im gleichen Umfang Fläche befristet übertragen bzw. verpachtet wird. Nach Anklicken der Schaltfläche "Weiter" werden alle im Besitz des Abgebers befindlichen ZA zum aktuellen Zeitpunkt gelistet. Grau markierte ZA sind nicht übertragbar. Von der Verpachtung ausgeschlossen sind zugepachtete oder ZA, für die bereits ein offener Verkaufs- oder Pachtvorgang vorhanden ist. 2. Schritt: Auswahl zu verpachtende ZAIn der letzten Spalte der ZA-Kontos ist zum jeweiligen ZA-Intervall die Anzahl der zu übertragenen ZA einzugeben. Soll das ganze Intervall übertragen werden, kann statt der Angabe eines Wertes ein X eingegeben werden. Für die Übertragung aller ZA werden durch Anklicken der Schaltfläche "alle markieren" die gesamten ZA ausgewählt. Durch Anklicken der Schaltfläche "Weiter" erhält der Abgeber eine Übersicht der von ihm ausgewählten und zu übertragenen ZA zur Prüfung. Eingabe Besonderer ZADie Besonderen ZA werden in einem Paket angezeigt (markierte Zeile mit Paket-ID und nachfolgenden Zeilen mit Kennung B als Art des ZA). Bei der Verpachtung von Besonderen ZA erscheinen drei Auswahloptionen: Die Option "Nicht verpachten" ist standardmäßig vorgegeben für den Fall, dass nur Normale ZA verpachtet werden sollen. Soll das ganze Paket verpachtet werden, ist die Option "Verpachten als Paket, der Käufer kann dann mit GVE aktivieren" anzuklicken. Werden nur Teile der Besonderen ZA verpachtet, ist die Option "Teile aus dem Paket verpachten, Möglichkeit mit GVE zu aktivieren erlischt" anzuklicken. In diesem Fall kann der Übernehmer die Besonderen ZA nur mit beihilfefähigen Flächen aktivieren. 3.Schritt: Buchen der ÜbertragungVon der ZID werden eine Reihe von Plausibilitätsprüfungen durchgeführt, z. B. wird geprüft, ob der Übernehmer als Betriebsinhaber in der ZID registriert ist oder ob im Fall der Verpachtung auch Flächen verpachtet wurden. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass der eingegebene Name des Übernehmers von dem Namen, der in der Datenbank mit der Betriebsnummer gespeichert ist, abweicht. Im Zuge der Plausibilitätsprüfung erscheint in der ZID der Hinweis "Angegebener Pächter-Name und BNr. passen überhaupt nicht zusammen." Dieser Hinweis ist für die Buchung aber nicht relevant, sie kann trotzdem erfolgen. Ist die Übertragung zulässig, werden durch Anklicken der Schaltfläche "Buchen" die zu übertragenden ZA vom ZA-Konto des Abgebers abgebucht und eine 5-stellige Transaktionsnummer (TAN) generiert. Diese teilt der Abgeber dem Übernehmer mit, damit dieser die ZA auf sein eigenes ZA-Konto einbuchen kann. 4. Schritt: Drucken der "Anlage zur ZA-Übergabe mit TAN"Zur Dokumentation der Transaktion in der ZID und - bei Bedarf - als Vertragsbestandteil druckt der Abgeber für den Übernehmer das PDF-Dokument "Anlage zur ZA-Übergabe mit TAN" aus. Die "Anlage zur ZA-Übergabe mit TAN" enthält alle relevanten Angaben zur Transaktion einschließlich der Identifikation der übertragenen ZA. Der Abgeber sollte die "Anlage zur ZA-Übergabe mit TAN" dem Übernehmer unterschrieben aushändigen. Damit hat der Übernehmer einen Beleg, dass der Abgeber die Transaktion gemeldet hat. Für Prämienstellen besteht die Möglichkeit durch Anklicken der Schaltfläche "Zubuchung" die übertragenen ZA direkt in das ZA-Konto des Übernehmers einzubuchen.
Sofern der Acrobat Reader nicht installiert ist, kann durch Klicken auf "Schnelldruck" die Ansicht der Web-Seite ausgedruckt werden. Stornierung und RückabwicklungIst dem Abgeber bei der Übertragung ein Fehler unterlaufen, z.B. hat er andere als die ursprünglich vorgesehenen ZA übertragen oder hat er die ZA einem falschen Übernehmer zugeordnet, kann der Abgeber erst 2 Wochen nach der Übertragung die Übertragung stornieren. Die TAN darf auf keinen Fall dem falschen Übernehmer mitgeteilt werden. Die Stornierung ist unter der Funktion "Übersicht Verpachtungsvorgänge" oder direkt in der Storno-Maske möglich. Nur die zuständige Prämienstelle hat auf Antrag des Abgebers die Möglichkeit, innerhalb der 2-wöchigen Sperrfrist die Buchung zu stornieren. Ist die Zubuchung des Übernehmers bereits erfolgt, muss im ersten Schritt die Übernahmemeldung von der Prämienstelle storniert werden. Im zweiten Schritt ist dann die Übertragungsmeldung des Abgebers entweder von der Prämienstelle oder nach Ablauf der 2-wöchigen Sperrfrist vom Abgeber selbst zu stornieren. Wenn sich einer erfolgten Übertragung eine weitere Transaktion anschließt, ist der o.g. Vorgang beginnend von der letzten Übertragung zur ersten Übertragung schrittweise rückabzuwickeln. Hinweise zu den EingabefeldernKey-SchlüsselfelderAlle Schlüssel-Felder zusammen ergeben den KEY und bestimmen die Identität des Datensatzes. Diese Felder sind mit dem Schlüssel-Symbol gekennzeichnet. Zwei Meldungen sind verschieden wenn sie sich mindestens in einem Schlüsselfeld unterscheiden. ... AbgeberDie 12-stellige Betriebs-/Antragstellernummer des Abgebers ist hier einzugeben. ÜbernehmerDie 12-stellige Betriebs-/Antragstellernummer des Übernehmers ist hier einzugeben. Name des ÜbernehmersZusätzlich zur Betriebs-/Antragsnummer des Übernehmers ist der Name (Nachname Vorname) bzw. bei juristischen Personen der Name und zusätzlich die eingetragene Bezeichnung (z.B. GbR) einzugeben. PachtbeginnBei diesem Datum handelt es sich um den Beginn der Pacht der ZA, nicht der Fläche! Der Pachtzeitraum der Fläche kann auch vor diesem Datum liegen. Der Beginn der Pachtlaufzeit ist in der Form TT.MM.JJJJ hier einzugeben. Das Datum darf nicht in der Zukunft liegen. Die Übertragung ist innerhalb eines Monats zu melden. Für die Aktivierung von ZA ist das Übergabedatum (Pachtbeginn der ZA) und die Einhaltung der Meldefristen maßgeblich (siehe Info Meldefristen). PachtendeBei einem befristeten Pachtvertrag ist das Ende des Pachtzeitraums hier einzugeben. Als Pachtende gilt der letzte Tag des Pachtzeitraums. Wenn z.B. bei einer einjährigen Pachtlaufzeit die Pacht am 01.10. beginnt, endet der Pachtzeitraum am 30.09. des nächsten Jahres. Im Fall eines unbefristeten Pachtvertrages kann das Feld leer bleiben. Auftragseingang (nur für Verwaltungsstellen)Bei Prämienstellen erscheint zusätzlich das Feld "Auftragseingang bei Prämienstelle", das zwingend mit dem Datum des schriftlichen Auftragseingangs bei der Prämienstelle zur Meldung an die ZID zu füllen ist. Bestätigung - mit FlächeDer Abgeber muss bei der Verpachtung oder anderen befristeten Übertragungen von ZA zusätzlich bestätigen, dass auch die Fläche mindestens im gleichem Umfang an den übernehmenden Betrieb übergeht. Der Pächter muss im Sammelantrag den ZA-Verpächter und den Umfang der von ihm mit den ZA gepachteten Flächen angeben. Diese Angaben werden durch Vor-Ort-Kontrollen seitens der Prämienstellen überprüft. Eine Verpachtung von Besonderen ZA als Paket ist rechtlich einer Übertragung mit Fläche gleich zu setzen. Damit muss in diesem Fall auch "mit Fläche übertragen" angekreuzt werden. Zum Anfang der Seite |
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