Funktionen für den Abgeber von ZAVerkauf und sonstige endgültige Übertragungen
Allgemeine Informationen zur ZID finden Sie unter Info
ZID. Verkauf und sonstige endgültige Übertragungen - mit und ohne FlächeBisherige RegelungenFür Altfälle bis 31.12.2008 galt folgende Regelung: Für Altfälle bis 30.08.2006 galt folgende Regelung: Übertragungen von ZA mit und ohne FlächeNach Art. 43 VO (EG) Nr. 73/2009 kann ein Betriebsinhaber ZA durch Verkauf oder jede andere endgültige Übertragung (z.B. Schenkung) mit oder ohne Flächen an andere Betriebsinhaber übertragen. Abweichend davon können ZA im Falle der Vererbung oder der vorweggenommenen Erbfolge (z.B. Hofübergabe) auch an Nicht-Betriebsinhaber übertragen werden. ZA können entweder als ganze oder als gebrochene Intervalle in jedem beliebigen Umfang übertragen werden. Nach VO (EG) Nr. 1291/2006 vom 30.08.2006 ist bei allen ZA-Übertragungen jegliche Art von Bruchteilsbildungen möglich (und nicht wie bis dahin nur bei Übertragungen mit Fläche). Hinweis: Beabsichtigt ein Pächter von Flächen, dem bei der Erstzuteilung selbst ZA zugewiesen worden sind, bei Pachtablauf ZA an den neuen Pächter der Flächen zu verkaufen, handelt es sich um eine Übertragung von ZA ohne Flächen. Für Übertragungen von ZA bis zum 31.12.2008, die als Verkauf mit Fläche an die ZID gemeldet wurden, war zusammen mit den ZA mindestens die gleiche Anzahl Hektar beihilfefähiger Fläche zu übertragen. Der Abgeber muss dies in der Maske "für Altfälle bis 31.12.2008: Verkäufe mit Fläche" bestätigen. Besondere ZA Werden nicht alle Besonderen ZA übernommen, kann der Übernehmer die Besonderen ZA nur mit beihilfefähigen Flächen aktivieren. Kann der Betriebsinhaber nicht ausreichend GVE für die Aktivierung der Besondern ZA nachweisen, können auf Antrag Besondere ZA auch mit Fläche aktiviert werden. Sie verlieren dadurch die Eigenschaft als Besondere ZA, können künftig nur noch mit Fläche aktiviert werden und gelten damit als Normale ZA. Sonderfälle ZA aus der Nationalen Reserve (NR) Meldung an die ZIDUm die Übertragung von ZA mit und ohne Fläche an die ZID zu melden, sind unter den Menüpunkten "Verkauf und sonstige Übertragungen" bzw. "für Altfälle bis 31.12.2008: Verkäufe mit Fläche" vier Aktionen erforderlich:
1. Eingabe Übernehmer, Datum Vorgehensweise1. Schritt: Eingabe Übernehmer, DatumDie 12-stellige Betriebs-/Antragsnummer des Abgebers und Übernehmers, der Name des Übernehmers und das Übergabedatum (Datum des Rechtsgeschäfts zwischen Abgeber und Übernehmer) sind einzutragen. Für Altfälle bis zum 31.12.2008 muss bestätigt werden, dass Fläche im selben Umfang mit übertragen wird. Das Übergabedatum muss in der Vergangenheit liegen. Wird ein Rechtsgeschäft erst in der Zukunft wirksam, kann die Meldung an die ZID erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen. Bei Prämienstellen erscheint zusätzlich das Feld "Auftragseingang bei Prämienstelle", das zwingend mit dem Datum des schriftlichen Auftragseingangs bei der Prämienstelle zur Meldung an die ZID zu füllen ist. Durch Anklicken der Schaltfläche "Weiter" werden alle im Besitz des Abgebers befindlichen ZA zum aktuellen Zeitpunkt gelistet. Grau markierte ZA sind nicht übertragbar. Vom Verkauf ausgeschlossen sind zugepachtete, verpachtete ZA oder ZA, für die bereits ein offener Verkaufsvorgang vorhanden ist. 2. Schritt: Auswahl zu übertragender ZAIn der letzten Spalte der ZA-Kontos ist zum jeweiligen ZA-Intervall die Anzahl der zu übertragenen ZA einzugeben. Soll das ganze Intervall übertragen werden, kann statt der Angabe eines Wertes ein X eingegeben werden. Für die Übertragung aller ZA werden durch Anklicken der Schaltfläche "alle markieren" die gesamten ZA ausgewählt. Durch Anklicken der Schaltfläche "Weiter" erhält der Abgeber eine Übersicht der von ihm ausgewählten und zu übertragenen ZA zur Prüfung. Eingabe Besonderer ZADie Besonderen ZA werden in einem Paket angezeigt (markierte Zeile mit Paket-ID und nachfolgenden Zeilen mit Kennung B als Art des ZA). Soll das ganze Paket übertragen werden, ist unterhalb des Intervalls die Option "Verkaufen als Paket, der Käufer kann dann mit GVE aktivieren" anzuklicken. In diesem Fall ist keine Angabe in der Spalte "Anzahl zu übertragener ZA" erforderlich. Wird nur ein Teil der Besonderen ZA übertragen, ist die entsprechende Anzahl ZA einzugeben und die Option "Teile aus dem Paket verkaufen, Möglichkeit mit GVE zu aktivieren erlischt" anzuklicken. In diesem Fall kann der Übernehmer die Besonderen ZA nur mit beihilfefähigen Flächen aktivieren. 3.Schritt: Buchen der ÜbertragungVon der ZID werden eine Reihe von Plausibilitätsprüfungen durchgeführt, z.B. wird geprüft, ob der Übernehmer als Betriebsinhaber in der ZID registriert ist oder ob im Fall der Übertragung mit Flächen die Flächenangaben mit der Anzahl der zu übertragenden ZA übereinstimmen. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass der eingegebene Name des Übernehmers von dem Namen, der in der Datenbank mit der Betriebsnummer gespeichert ist, abweicht. Im Zuge der Plausibilitätsprüfung erscheint in der ZID der Hinweis "Angegebener Käufer-Name und BNr. passen überhaupt nicht zusammen." Dieser Hinweis ist für die Buchung aber nicht relevant, sie kann trotzdem erfolgen. Ist die Übertragung zulässig, werden durch Anklicken der Schaltfläche "Buchen" die zu übertragenden ZA vom ZA-Konto des Abgebers abgebucht und eine 5-stellige Transaktionsnummer (TAN) generiert. Diese teilt der Abgeber dem Übernehmer mit, damit dieser die ZA auf sein eigenes ZA-Konto einbuchen kann. 4. Schritt: Drucken der "Anlage zur ZA-Übergabe mit TAN"Zur Dokumentation der Transaktion in der ZID und - bei Bedarf - als Vertragsbestandteil druckt der Abgeber für den Übernehmer das PDF-Dokument "Anlage zur ZA-Übergabe mit TAN" aus. Die "Anlage zur ZA-Übergabe mit TAN" enthält alle relevanten Angaben zur Transaktion einschließlich der Identifikation der übertragenen ZA. Der Abgeber sollte die "Anlage zur ZA-Übergabe mit TAN" dem Übernehmer unterschrieben aushändigen. Damit hat der Übernehmer einen Beleg, dass der Abgeber die Transaktion gemeldet hat. Für Prämienstellen besteht durch Anklicken der Schaltfläche "Zubuchung" die Möglichkeit, die übertragenen ZA direkt in das ZA-Konto des Übernehmers einzubuchen.
Sofern der Acrobat Reader nicht installiert ist, kann durch Anklicken der Schaltfläche "Schnelldruck" die Ansicht der Web-Seite ausgedruckt werden. Stornierung und RückabwicklungIst dem Abgeber bei der Übertragung ein Fehler unterlaufen, z.B. hat er andere als die ursprünglich vorgesehenen ZA übertragen oder hat er die ZA einem falschen Übernehmer zugeordnet, kann der Abgeber erst 2 Wochen nach der Übertragung die Übertragung stornieren. Die TAN darf auf keinen Fall dem falschen Übernehmer mitgeteilt werden. Die Stornierung ist unter der Funktion "Übersicht Verkaufsvorgänge" oder direkt in der Storno-Maske möglich. Nur die zuständige Prämienstelle hat auf Antrag des Abgebers die Möglichkeit, innerhalb der 2-wöchigen Sperrfrist die Buchung zu stornieren. Ist die Zubuchung des Übernehmers bereits erfolgt, muss im ersten Schritt die Übernahmemeldung von der Prämienstelle storniert werden. Im zweiten Schritt ist dann die Übertragungsmeldung des Abgebers entweder von der Prämienstelle oder nach Ablauf der 2-wöchigen Sperrfrist vom Abgeber selbst zu stornieren. Wenn sich einer erfolgten Übertragung eine weitere Transaktion anschließt, ist der o.g. Vorgang beginnend von der letzten Übertragung zur ersten Übertragung schrittweise rückabzuwickeln. Hinweise zu den EingabefeldernKey-SchlüsselfelderAlle Schlüssel-Felder zusammen ergeben den KEY und bestimmen die Identität des Datensatzes. Diese Felder sind mit dem Schlüssel-Symbol gekennzeichnet. Zwei Meldungen sind verschieden wenn sie sich mindestens in einem Schlüsselfeld unterscheiden. ... AbgeberDie 12-stellige Betriebs-/Antragstellernummer des Abgebers ist hier einzugeben. ÜbernehmerDie 12-stellige Betriebs-/Antragstellernummer des Übernehmers ist hier einzugeben. Name des ÜbernehmersZusätzlich zur Betriebs-/Antragsnummer des Übernehmers ist der Name (Nachname Vorname) bzw. bei juristischen Personen der Name und zusätzlich die eingetragene Bezeichnung (z.B. GbR) einzugeben. ÜbergabedatumDas Datum der Übertragung ist in der Form TT.MM.JJJJ einzugeben. Das Datum darf nicht in der Zukunft liegen. Die Übertragung ist innerhalb eines Monats zu melden. Für die Aktivierung von ZA ist das Übergabedatum und die Einhaltung der Meldefristen maßgeblich (siehe Info ZA und Info Meldefristen). Auftragseingang bei Prämienstelle (nur für Verwaltungsstellen)Bei Prämienstellen erscheint zusätzlich das Feld "Auftragseingang bei Prämienstelle", das zwingend mit dem Datum des schriftlichen Auftragseingangs bei der Prämienstelle zur Meldung an die ZID zu füllen ist. Bestätigung - mit FlächeFür Altfälle bis zum 31.12.2008 muss bestätigt werden, dass Fläche im selben Umfang mit übertragen wird. Zum Anfang der Seite |
© 2006-2014 Bay.StMELF, Verantwortlich für
Fachfragen sind die zuständigen Stellen der Länder, Technik: H. Hartmann <helmut.hartmann@zi-daten.de>
Seite zuletzt bearbeitet: 10. Oktober 2014 14:59, Anbieterinformation siehe Impressum. |