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Funktionen für den Abgeber von ZA

Verkauf und sonstige endgültige Übertragungen

Allgemeine Informationen zur ZID finden Sie unter Info ZID.
Allgemeine Informationen zu ZA finden Sie unter Info ZA.
Informationen zu Meldefristen finden Sie unter Meldefristen.

Verkauf und sonstige endgültige Übertragungen - mit und ohne Fläche

Bisherige Regelungen

Für Altfälle bis 31.12.2008 galt folgende Regelung:
Eine dauerhafte Übertragung von ZA ohne Fläche war erst dann möglich, wenn der Betriebsinhaber mindestens einmal 80 % aller seiner ZA aus der Erstzuteilung 2005 innerhalb eines Jahres genutzt hat. Falls dies nicht zutraf, konnten ZA ohne Flächen erst dann übertragen werden, wenn sämtliche nicht genutzte ZA freiwillig an die Nationale Reserve (NR) abgetreten wurden. 

Für Altfälle bis 30.08.2006 galt folgende Regelung:
ZA-Übertragungen ohne Fläche waren nur zulässig, wenn entweder ganze ZA oder bestehende Bruchteile von ZA übertragen wurden. 

Übertragungen von ZA mit und ohne Fläche

Nach Art. 43 VO (EG) Nr. 73/2009 kann ein Betriebsinhaber ZA durch Verkauf oder jede andere endgültige Übertragung (z.B. Schenkung) mit oder ohne Flächen an andere Betriebsinhaber übertragen. Abweichend davon können ZA im Falle der Vererbung oder der vorweggenommenen Erbfolge (z.B. Hofübergabe) auch an Nicht-Betriebsinhaber übertragen werden.

ZA können entweder als ganze oder als gebrochene Intervalle in jedem beliebigen Umfang übertragen werden. Nach VO (EG) Nr. 1291/2006 vom 30.08.2006 ist bei allen ZA-Übertragungen jegliche Art von Bruchteilsbildungen möglich (und nicht wie bis dahin nur bei Übertragungen mit Fläche).

Hinweis: Beabsichtigt ein Pächter von Flächen, dem bei der Erstzuteilung selbst ZA zugewiesen worden sind, bei Pachtablauf ZA an den neuen Pächter der Flächen zu verkaufen, handelt es sich um eine Übertragung von ZA ohne Flächen.

Für Übertragungen von ZA bis zum 31.12.2008, die als Verkauf mit Fläche an die ZID gemeldet wurden, war zusammen mit den ZA mindestens die gleiche Anzahl Hektar beihilfefähiger Fläche zu übertragen. Der Abgeber muss dies in der Maske "für Altfälle bis 31.12.2008: Verkäufe mit Fläche" bestätigen.

Besondere ZA
Besondere ZA können grundsätzlich auch ohne Fläche durch Beibehaltung von mindestens 50 % der während des Bezugszeitraums ausgeübten landwirtschaftlichen Tätigkeit - ausgedrückt in Großvieheinheiten (GVE) - aktiviert werden. Im Falle der Übertragung Besonderer ZA kann der Übernehmer von dieser Regelung Gebrauch machen, vorausgesetzt er übernimmt alle Besonderen ZA (das ganze Paket). In den Jahren 2009, 2010 und 2011 besteht diese Möglichkeit für jeden Übernehmer, ab dem Jahr 2012 jedoch nur noch bei Übertragungen im Rahmen der Erbfolge bzw. vorweggenommenen Erbfolge

Werden nicht alle Besonderen ZA übernommen, kann der Übernehmer die Besonderen ZA nur mit beihilfefähigen Flächen aktivieren. Kann der Betriebsinhaber nicht ausreichend GVE für die Aktivierung der Besondern ZA nachweisen, können auf Antrag Besondere ZA auch mit Fläche aktiviert werden. Sie verlieren dadurch die Eigenschaft als Besondere ZA, können künftig nur noch mit Fläche aktiviert werden und gelten damit als Normale ZA.

Sonderfälle
Übertragungen im Rahmen von Sonderfällen können nur durch die zuständige Prämienstelle in der ZID gebucht werden. Als Sonderfälle gelten Erbfolge/vorweggenommene Erbfolge, Änderung der Betriebsnummer wegen Gebietsreform oder Betriebsteilung bzw. -zusammenlegung. Die Übertragungen im Rahmen von Sonderfällen meldet die zuständige Prämienstelle in der ZID unter "Funktionen für Verwaltungsstellen" unter dem Menüpunkt "Sonderfälle Verkauf und sonstige Übertragungen" . 

ZA aus der Nationalen Reserve (NR)
ZA, die aus der Nationalen Reserve zugeteilt wurden oder deren Wert durch Zuteilung aus der Nationalen Reserve um mehr als 20 % erhöht wurde, unterlagen bis zum 31.12.2008 einer besonderen Regelung. Der Betriebsinhaber musste diese ZA fünf Jahre ohne Unterbrechung nutzen, ansonsten fielen sie in die Nationale Reserve zurück. Seit 2009 können ZA mit einem Wertanteil von > 20 % aus der NR auch vor Ablauf eines Zeitraumes von fünf Jahren ab der Zuteilung übertragen werden und müssen nicht in jedem Jahr dieses Fünfjahreszeitraums genutzt werden.

Meldung an die ZID

Um die Übertragung von ZA mit und ohne Fläche an die ZID zu melden, sind unter den Menüpunkten "Verkauf und sonstige Übertragungen" bzw. "für Altfälle bis 31.12.2008: Verkäufe mit Fläche" vier Aktionen erforderlich:

1. Eingabe Übernehmer, Datum
2. Auswahl zu übertragender ZA 
3. Buchen der Übertragung
4. Drucken der Anlage

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Vorgehensweise

1. Schritt: Eingabe Übernehmer, Datum

Die 12-stellige Betriebs-/Antragsnummer des Abgebers und Übernehmers, der Name des Übernehmers und das Übergabedatum (Datum des Rechtsgeschäfts zwischen Abgeber und Übernehmer) sind einzutragen. Für Altfälle bis zum 31.12.2008 muss bestätigt werden, dass Fläche im selben Umfang mit übertragen wird. Das Übergabedatum muss in der Vergangenheit liegen. Wird ein Rechtsgeschäft erst in der Zukunft wirksam, kann die Meldung an die ZID erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen.

Bei Prämienstellen erscheint zusätzlich das Feld "Auftragseingang bei Prämienstelle", das zwingend mit dem Datum des schriftlichen Auftragseingangs bei der Prämienstelle zur Meldung an die ZID zu füllen ist.

Durch Anklicken der Schaltfläche "Weiter" werden alle im Besitz des Abgebers befindlichen ZA zum aktuellen Zeitpunkt gelistet.   

Grau markierte ZA sind nicht übertragbar. Vom Verkauf ausgeschlossen sind zugepachtete, verpachtete ZA oder ZA, für die bereits ein offener Verkaufsvorgang vorhanden ist.

2. Schritt: Auswahl zu übertragender ZA

In der letzten Spalte der ZA-Kontos ist zum jeweiligen ZA-Intervall die Anzahl der zu übertragenen ZA einzugeben. Soll das ganze Intervall übertragen werden, kann statt der Angabe eines Wertes ein X eingegeben werden. Für die Übertragung aller ZA werden durch Anklicken der Schaltfläche "alle markieren" die gesamten ZA ausgewählt.

Durch Anklicken der Schaltfläche "Weiter" erhält der Abgeber eine Übersicht der von ihm ausgewählten und zu übertragenen ZA zur Prüfung.

Eingabe Besonderer ZA

Die Besonderen ZA werden in einem Paket angezeigt (markierte Zeile mit Paket-ID und nachfolgenden Zeilen mit Kennung B als Art des ZA). Soll das ganze Paket übertragen werden, ist unterhalb des Intervalls die Option "Verkaufen als Paket, der Käufer kann dann mit GVE aktivieren" anzuklicken. In diesem Fall ist keine Angabe in der Spalte "Anzahl zu übertragener ZA"  erforderlich. Wird nur ein Teil der Besonderen ZA übertragen, ist die entsprechende Anzahl ZA einzugeben und die Option "Teile aus dem Paket verkaufen, Möglichkeit mit GVE zu aktivieren erlischt" anzuklicken. In diesem Fall kann der Übernehmer die Besonderen ZA nur mit beihilfefähigen Flächen aktivieren. 

3.Schritt: Buchen der Übertragung

Von der ZID werden eine Reihe von Plausibilitätsprüfungen durchgeführt, z.B. wird geprüft, ob der Übernehmer als Betriebsinhaber in der ZID registriert ist oder ob im Fall der Übertragung mit Flächen die Flächenangaben mit der Anzahl der zu übertragenden ZA übereinstimmen.

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass der eingegebene Name des Übernehmers von dem Namen, der in der Datenbank mit der Betriebsnummer gespeichert ist, abweicht. Im Zuge der Plausibilitätsprüfung erscheint in der ZID der Hinweis "Angegebener Käufer-Name und BNr. passen überhaupt nicht zusammen." Dieser Hinweis ist für die Buchung aber nicht relevant, sie kann trotzdem erfolgen.

Ist die Übertragung zulässig, werden durch Anklicken der Schaltfläche "Buchen" die zu übertragenden ZA vom ZA-Konto des Abgebers abgebucht und eine 5-stellige Transaktionsnummer (TAN) generiert. Diese teilt der Abgeber dem Übernehmer mit, damit dieser die ZA auf sein eigenes ZA-Konto einbuchen kann.

4. Schritt: Drucken der "Anlage zur ZA-Übergabe mit TAN"

Zur Dokumentation der Transaktion in der ZID und - bei Bedarf - als Vertragsbestandteil druckt der Abgeber für den Übernehmer das PDF-Dokument "Anlage zur ZA-Übergabe mit TAN" aus. Die "Anlage zur ZA-Übergabe mit TAN" enthält alle relevanten Angaben zur Transaktion einschließlich der Identifikation der übertragenen ZA. Der Abgeber sollte die "Anlage zur ZA-Übergabe mit TAN" dem Übernehmer unterschrieben aushändigen. Damit hat der Übernehmer einen Beleg, dass der Abgeber die Transaktion gemeldet hat.

Für Prämienstellen besteht durch Anklicken der Schaltfläche "Zubuchung" die Möglichkeit, die übertragenen ZA direkt in das ZA-Konto des Übernehmers einzubuchen.

Zum Download des Acrobat Reader

Zur Anzeige und Drucken des ZA-Kontos benötigen Sie den Acrobat Reader. Diesen können Sie hier kostenlos downloaden.

Sofern der Acrobat Reader nicht installiert ist, kann durch Anklicken der Schaltfläche "Schnelldruck" die Ansicht der Web-Seite ausgedruckt werden. 

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Stornierung und Rückabwicklung

Ist dem Abgeber bei der Übertragung ein Fehler unterlaufen, z.B. hat er andere als die ursprünglich vorgesehenen ZA übertragen oder hat er die ZA einem falschen Übernehmer zugeordnet, kann der Abgeber erst 2 Wochen nach der Übertragung die Übertragung stornieren. Die TAN darf auf keinen Fall dem falschen Übernehmer mitgeteilt werden. Die Stornierung ist unter der Funktion "Übersicht Verkaufsvorgänge" oder direkt in der Storno-Maske möglich.

Nur die zuständige Prämienstelle hat auf Antrag des Abgebers die Möglichkeit, innerhalb der 2-wöchigen Sperrfrist die Buchung zu stornieren. Ist die Zubuchung des Übernehmers bereits erfolgt, muss im ersten Schritt die Übernahmemeldung von der Prämienstelle storniert werden. Im zweiten Schritt ist dann die Übertragungsmeldung des Abgebers entweder von der Prämienstelle oder nach Ablauf der 2-wöchigen Sperrfrist vom Abgeber selbst zu stornieren. 

Wenn sich einer erfolgten Übertragung eine weitere Transaktion anschließt, ist der o.g. Vorgang beginnend von der letzten Übertragung zur ersten Übertragung schrittweise rückabzuwickeln. 

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Hinweise zu den Eingabefeldern

Key-Schlüsselfelder

Alle Schlüssel-Felder zusammen ergeben den KEY und bestimmen die Identität des Datensatzes. Diese Felder sind mit dem Schlüssel-Symbol gekennzeichnet. Zwei Meldungen sind verschieden wenn sie sich mindestens in einem Schlüsselfeld unterscheiden. ...

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Abgeber

Die 12-stellige Betriebs-/Antragstellernummer des Abgebers ist hier einzugeben. 

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Übernehmer

Die 12-stellige Betriebs-/Antragstellernummer des Übernehmers ist hier einzugeben. 

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Name des Übernehmers

Zusätzlich zur Betriebs-/Antragsnummer des Übernehmers ist der Name (Nachname Vorname) bzw. bei juristischen Personen der Name und zusätzlich die eingetragene Bezeichnung (z.B. GbR) einzugeben. 

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Übergabedatum

Das Datum der Übertragung ist in der Form TT.MM.JJJJ einzugeben. Das Datum darf nicht in der Zukunft liegen. Die Übertragung ist innerhalb eines Monats zu melden. Für die Aktivierung von ZA ist das Übergabedatum und die Einhaltung der Meldefristen maßgeblich (siehe Info ZA und Info Meldefristen). 

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Auftragseingang bei Prämienstelle (nur für Verwaltungsstellen)

Bei Prämienstellen erscheint zusätzlich das Feld "Auftragseingang bei Prämienstelle", das zwingend mit dem Datum des schriftlichen Auftragseingangs bei der Prämienstelle zur Meldung an die ZID zu füllen ist.

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Bestätigung - mit Fläche

Für Altfälle bis zum 31.12.2008 muss bestätigt werden, dass Fläche im selben Umfang mit übertragen wird. 

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