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Funktionen für Landeszentralstellen

ZA-Handelsbesonderheiten serienbezogen

Allgemeine Informationen zur ZID finden Sie unter Info ZID.
Allgemeine Informationen zu ZA finden Sie unter Info ZA.
Informationen zu Meldefristen finden Sie unter Meldefristen.

ZA-Handelsbesonderheiten serienbezogen

Die Landeszentralstelle hat die Möglichkeit, die ZA-Übertragungen (Kauf/Verkauf, Pacht/Verpachtung) einer ZA-Serie (alle ZA-Intervalle, die einem Betrieb bei der Erstausgabe zugeteilt wurden) aus bestimmten Gründen teilweise einzuschränken, nicht zuzulassen oder einen Warnhinweis zu vergeben. Auch ZA-Intervalle aus der Erstzuteilung, die bereits übertragen wurden, sind von dieser Handelsbesonderheit betroffen. Hat der Betrieb weitere ZA durch Kauf oder Pacht erworben, sind diese von der Handelsbesonderheit nicht betroffen

Die unterschiedlichen Handelsbesonderheiten werden durch die Auswahl der Art (ZA_HB_Art) und des Grundes (ZA_HB_GRND) der Handelsbesonderheit in der ZID erfasst. Soll die Beschränkung auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt werden, ist das Datum in die zugehörigen Felder (ab / bis) einzugeben. Bleiben diese Felder leer, wird automatisch der Zeitraum 01.01.2005 bis 31.12.2100 gesetzt.

Für eine Serie können gleichzeitig unterschiedliche Arten von Handelsbesonderheiten gesetzt werden. Jede Art von Handelsbesonderheit kann mit jedem Grund kombiniert werden.

Es ist nicht zulässig, dass die Landeszentralstelle einen Betriebsinhaber unberechtigt vom Handel ausschließt. Die Landeszentralstelle ist angehalten, die vergebenen Handelsbesonderheiten fortlaufend auf Aktualität zu prüfen und diese bei Wegfall des Grundes wieder aufzuheben. 

Beispiele für Handelsbesonderheiten:

Ein Verkauf von ZA ohne Fläche war nicht erlaubt, wenn der Betriebsinhaber nicht mindestens 80% seiner ZA innerhalb eines Kalenderjahres genutzt hat (Art: KVO, Grund: 80N) (Diese Handelsbesonderheit galt bis zum 31.12.2008.)

Seitens der Landeszentralstelle ist eine Nachberechnung und Neufestsetzung der ZA notwendig. Damit die betroffenen ZA vor der Nachberechnung bzw. Neufestsetzung nicht verkauft oder verpachtet werden, ist es sinnvoll, dass die Landeszentralstelle entweder betriebs- oder serienbezogen bis zum entsprechenden Datum der Nachberechnung bzw. Neufestsetzung die Handelsbesonderheit "Kein Verkauf, keine Verpachtung, nur Zugänge möglich" (KVV) und als Grund "Daten des Betriebs werden zur Zeit von der Verwaltung überprüft und ggf. geändert." (UPD) vergibt.

Ist ein Bescheid noch nicht bestandskräftig, kann die Landeszentralstelle auch eine Beschränkung in Form einer Warnung "Warnung, weil Bescheid möglicherweise nicht bestandskräftig" (WAR) ausgeben. Damit erhält sowohl der Abgeber als auch der Übernehmer bei der Meldung der Übertragung oberhalb des ZA-Kontos einen entsprechenden Warnhinweis.

Schlüsselliste für ZA_HS_ART

Nr Code Text
3 WAR Warnung, weil Bescheid zu dieser ZA-Serie möglicherweise nicht bestandskräftig
4 GSP Gesamtsperre, kein Handel, keine Pacht der ZA-Serie

Schlüsselliste für ZA_HS_GRND

Nr Code Text
0 SON sonstige Gründe, ohne nähere Angabe
3 BES Bescheid nicht bestandskräftig
6 UPD Daten zur ZA-Serie werden zur Zeit von der Verwaltung überprüft und ggf. geändert

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Hinweise zu den Eingabefeldern

Key-Schlüsselfelder

Alle Schlüssel-Felder zusammen ergeben den KEY und bestimmen die Identität des Datensatzes. Diese Felder sind mit dem Schlüssel-Symbol gekennzeichnet. Zwei Meldungen sind verschieden, wenn sie sich mindestens in einem Schlüsselfeld unterscheiden.

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ZA-Land

Das Ausgabeland des ZA ist hier 2-stellig einzugeben.  

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ZA-Serie

Die Seriennummer des ZA-Intervalls ist hier numerisch bis zu 9 Stellen einzugeben. 

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Art der Handelsbesonderheit

In Abhängigkeit von der ausgewählten Art der Handelsbesonderheit, kann der Betriebsinhaber nur noch bestimmte Meldungen durchführen (z,B. Art KKV: nur Kauf oder Pacht möglich, kein Verkauf, keine Verpachtung) oder gar nicht mehr melden (Art GSP: Gesamtsperre). Mit Art WAR (= Warnung, weil Bescheid nicht bestandskräftig) kann der Betriebsinhaber uneingeschränkt ZA übertragen, aber beim Melden der Übertragung erhalten Abgeber und Übernehmer einen Warnhinweis.

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Beginn

Der Beginn der Handelsbesonderheit kann hier eingegeben werden. Bleibt das Feld leer, wird nach dem Speichervorgang automatisch das Datum 01.01.2005 gesetzt (Einführung der Betriebsprämienregelung).

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Ende

Das Ende der Handelsbesonderheit kann hier eingegeben werden. Bleibt das Feld leer, wird nach dem Speichervorgang automatisch das fiktive Datum 31.12.2100 gesetzt.

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Grund für die Handelsbesonderheit

Der Grund für die Handelsbesonderheit ist hier auszuwählen.

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Hinweise zu den Schaltflächen 

Suchen

Die Schaltfläche dient zum Suchen von bereits in der ZID gespeicherten Datensätzen mit Handelsbesonderheiten.

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Einfügen

Die Schaltfläche dient zum erstmaligen Einfügen einer Handelsbesonderheit.

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Ändern

Mit dieser Schaltfläche kann ein bereits in der ZID gespeicherter Datensatz mit Handelsbesonderheiten geändert werden. Bei unbefristet vergebenen Handelsbesonderheiten kann bei Wegfall des Grundes für die Handelsbesonderheit ein Ende-Datum erfasst werden.

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Stornieren

Mit dieser Schaltfläche kann ein bereits in der ZID gespeicherter Datensatz mit Handelsbesonderheiten storniert werden. Im Gegensatz zur Schaltfläche "Ändern" ist in diesem Fall die Handelsbesonderheit von Anfang an aufgehoben.

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Maske leeren

Die Schaltfläche setzt alle Eingabefelder auf leer zurück.

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