Funktionen für LandeszentralstellenZA-Handelsbesonderheiten serienbezogen
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ZID. ZA-Handelsbesonderheiten serienbezogenDie Landeszentralstelle hat die Möglichkeit, die ZA-Übertragungen (Kauf/Verkauf, Pacht/Verpachtung) einer ZA-Serie (alle ZA-Intervalle, die einem Betrieb bei der Erstausgabe zugeteilt wurden) aus bestimmten Gründen teilweise einzuschränken, nicht zuzulassen oder einen Warnhinweis zu vergeben. Auch ZA-Intervalle aus der Erstzuteilung, die bereits übertragen wurden, sind von dieser Handelsbesonderheit betroffen. Hat der Betrieb weitere ZA durch Kauf oder Pacht erworben, sind diese von der Handelsbesonderheit nicht betroffen. Die unterschiedlichen Handelsbesonderheiten werden durch die Auswahl der Art (ZA_HB_Art) und des Grundes (ZA_HB_GRND) der Handelsbesonderheit in der ZID erfasst. Soll die Beschränkung auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt werden, ist das Datum in die zugehörigen Felder (ab / bis) einzugeben. Bleiben diese Felder leer, wird automatisch der Zeitraum 01.01.2005 bis 31.12.2100 gesetzt. Für eine Serie können gleichzeitig unterschiedliche Arten von Handelsbesonderheiten gesetzt werden. Jede Art von Handelsbesonderheit kann mit jedem Grund kombiniert werden. Es ist nicht zulässig, dass die Landeszentralstelle einen Betriebsinhaber unberechtigt vom Handel ausschließt. Die Landeszentralstelle ist angehalten, die vergebenen Handelsbesonderheiten fortlaufend auf Aktualität zu prüfen und diese bei Wegfall des Grundes wieder aufzuheben. Beispiele für Handelsbesonderheiten: Ein Verkauf von ZA ohne Fläche war nicht erlaubt, wenn der Betriebsinhaber nicht mindestens 80% seiner ZA innerhalb eines Kalenderjahres genutzt hat (Art: KVO, Grund: 80N) (Diese Handelsbesonderheit galt bis zum 31.12.2008.) Seitens der Landeszentralstelle ist eine Nachberechnung und Neufestsetzung der ZA notwendig. Damit die betroffenen ZA vor der Nachberechnung bzw. Neufestsetzung nicht verkauft oder verpachtet werden, ist es sinnvoll, dass die Landeszentralstelle entweder betriebs- oder serienbezogen bis zum entsprechenden Datum der Nachberechnung bzw. Neufestsetzung die Handelsbesonderheit "Kein Verkauf, keine Verpachtung, nur Zugänge möglich" (KVV) und als Grund "Daten des Betriebs werden zur Zeit von der Verwaltung überprüft und ggf. geändert." (UPD) vergibt. Ist ein Bescheid noch nicht bestandskräftig, kann die Landeszentralstelle auch eine Beschränkung in Form einer Warnung "Warnung, weil Bescheid möglicherweise nicht bestandskräftig" (WAR) ausgeben. Damit erhält sowohl der Abgeber als auch der Übernehmer bei der Meldung der Übertragung oberhalb des ZA-Kontos einen entsprechenden Warnhinweis. Schlüsselliste für ZA_HS_ART
Schlüsselliste für ZA_HS_GRND
Hinweise zu den EingabefeldernKey-Schlüsselfelder
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