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Funktionen für Verwaltungsstellen
Allgemeine Informationen zur ZID finden Sie unter Info
ZID.
Allgemeine Informationen zu ZA finden Sie unter Info ZA.
Informationen zu Meldefristen finden Sie unter Meldefristen.
Die Prämienstelle hat die Möglichkeit, die ZA-Übertragungen
(Kauf/Verkauf, Pacht/Verpachtung) eines Betriebsinhabers aus bestimmten Gründen teilweise einzuschränken, nicht zuzulassen
oder einen Warnhinweis zu vergeben.
Die unterschiedlichen Handelsbesonderheiten werden durch die Auswahl der Art
(ZA_HB_Art) und des Grundes (ZA_HB_GRND) der Handelsbesonderheit
in der ZID erfasst. Soll die Beschränkung
auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt werden, ist das Datum in die
zugehörigen Felder (ab / bis) einzugeben. Bleiben diese Felder leer, wird
automatisch der Zeitraum 01.01.2005 bis 31.12.2100 gesetzt.
Für einen Betriebsinhaber können gleichzeitig unterschiedliche Arten von
Handelsbesonderheiten gesetzt werden. Jede Art von Handelsbesonderheit kann mit
jedem Grund kombiniert werden.
Es ist nicht zulässig, dass die Prämienstelle
einen Betriebsinhaber unberechtigt vom Handel ausschließt. Die Prämienstelle
ist angehalten, die vergebenen Handelsbesonderheiten fortlaufend auf Aktualität
zu prüfen und diese bei Wegfall des Grundes wieder aufzuheben.
Beispiele für Handelsbesonderheiten:
Ein Verkauf von ZA ohne Fläche war nicht erlaubt, wenn der Betriebsinhaber
nicht mindestens 80% seiner ZA innerhalb eines Kalenderjahres genutzt hat (Art: KVO, Grund:
80N) (Diese Handelsbesonderheit galt bis zum 31.12.2008.)
Seitens der Prämienstelle ist eine Nachberechnung und Neufestsetzung der
ZA notwendig. Damit die betroffenen ZA vor der Nachberechnung bzw.
Neufestsetzung nicht verkauft oder verpachtet werden, ist es sinnvoll, dass die
Prämienstelle bis zum entsprechenden Datum der Nachberechnung bzw.
Neufestsetzung die Handelsbesonderheit "Kein Verkauf, keine
Verpachtung, nur Zugänge möglich" (KVV) und als Grund "Daten des
Betriebs werden zur Zeit von der Verwaltung überprüft und ggf. geändert."
(UPD) vergibt.
Ist ein Bescheid noch nicht bestandskräftig, kann die Prämienstelle auch eine
Beschränkung in Form einer Warnung "Warnung, weil Bescheid möglicherweise
nicht bestandskräftig" (WAR) ausgeben. Damit erhält
sowohl der Abgeber als auch der Übernehmer bei der Meldung der
Übertragung oberhalb des ZA-Konto seinen entsprechenden Warnhinweis.
Schlüsselliste für ZA_HB_ART
| Nr |
Code |
Text |
| 1 |
KVO |
kein Verkauf ohne Fläche |
| 2 |
KVV |
kein Verkauf, keine Verpachtung, nur Zugänge möglich |
| 3 |
WAR |
Warnung, weil Bescheid möglicherweise nicht bestandskräftig |
| 4 |
GSP |
Gesamtsperre, kein Handel, keine Pacht |
| 5 |
KZZ |
kein Zukauf, keine Pacht, nur Abgänge möglich |
| 6 |
UPD |
Anzeige- und Gesamtsperre, keine Abfrage ZA-Kontos, kein Handel, keine
Pacht |
| Nr |
Code |
Text |
| 0 |
SON |
sonstige Gründe, ohne nähere Angabe |
| 1 |
80N |
80 Proz. Nutzung nicht erreicht, i.d.R. kein Verkauf ohne Fläche |
| 2 |
WID |
Widerspruch liegt vor, i.d.R. kein Verkauf, keine Verpachtung |
| 3 |
BES |
Bescheid nicht bestandskräftig |
| 4 |
OGS |
Festsetzung noch nicht endgültig, i.d.R. Entscheidung zu OGS
ausstehend |
| 5 |
ABW |
Betrieb in Abwicklung, nur noch Abgänge möglich |
| 6 |
UPD |
Daten des Betriebs werden zur Zeit von der Verwaltung überprüft und
ggf. geändert |
| 21 |
BIW |
Betriebsinhaberwechsel, ZA-Übergang noch nicht dokumentiert |
| 22 |
VV1 |
Neuausgabe von ZA, bereits getätigte Übertragungen müssen der Behörde
erneut gemeldet werden |
| 31 |
WIW |
Widerspruch liegt vor, diese ZA werden eventuell eingezogen
und neu geändert zugeteilt. |
| 32 |
WI2 |
Wiederaufnahme durch Behörde, diese ZA werden eventuell eingezogen
und neu geändert zugeteilt |
| 33 |
WI3 |
Widerspruch oder Wiederaufnahme, diese ZA werden eventuell eingezogen
und neu geändert zugeteilt |
| 41 |
GES |
Situation erfordert besondere Behandlung, Handel ausgesetzt |
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Key-Schlüsselfelder 
Alle Schlüssel-Felder zusammen ergeben den KEY und bestimmen die Identität
des Datensatzes. Diese Felder sind mit dem Schlüssel-Symbol gekennzeichnet.
Zwei Meldungen sind verschieden, wenn sie sich mindestens in einem Schlüsselfeld
unterscheiden.
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Die 12-stellige Betriebs-/Antragstellernummer des Betriebsinhabers ist hier einzugeben, dessen ZA-Übertragungen teilweise eingeschränkt bzw. nicht zugelassen werden
sollen oder der einen Warnhinweis erhalten soll.
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Art der Handelsbesonderheit
In Abhängigkeit von der ausgewählten Art der Handelsbesonderheit, kann der
Betriebsinhaber nur noch bestimmte Meldungen durchführen (z,B. Art KKV: nur Kauf oder
Pacht möglich, kein Verkauf, keine Verpachtung) oder gar nicht mehr melden (Art
GSP: Gesamtsperre). Mit Art WAR (= Warnung, weil Bescheid nicht bestandskräftig)
kann der Betriebsinhaber uneingeschränkt ZA übertragen, aber beim Melden der
Übertragung erhalten Abgeber und Übernehmer einen Warnhinweis.
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Der Beginn der Handelsbesonderheit kann hier eingegeben werden. Bleibt das
Feld leer, wird nach dem Speichervorgang automatisch das Datum
01.01.2005 gesetzt (Einführung der Betriebsprämienregelung).
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Das Ende der Handelsbesonderheit kann hier eingegeben werden. Bleibt das
Feld leer, wird nach dem Speichervorgang automatisch das fiktive
Datum 31.12.2100 gesetzt.
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Grund für die Handelsbesonderheit
Der Grund für die Handelsbesonderheit ist hier auszuwählen.
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Die Schaltfläche dient zum Suchen von bereits in der ZID
gespeicherten Datensätzen mit Handelsbesonderheiten.
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Die Schaltfläche dient zum erstmaligen Einfügen einer Handelsbesonderheit.
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Mit dieser Schaltfläche kann ein bereits in der ZID gespeicherter Datensatz mit
Handelsbesonderheiten geändert werden. Bei unbefristet vergebenen
Handelsbesonderheiten kann bei Wegfall des Grundes für die Handelsbesonderheit
ein Ende-Datum erfasst werden.
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Mit dieser Schaltfläche kann ein bereits in der ZID gespeicherter Datensatz mit
Handelsbesonderheiten storniert werden. Im Gegensatz zur Schaltfläche
"Ändern" ist in diesem Fall die Handelsbesonderheit von Anfang an
aufgehoben.
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Die Schaltfläche setzt alle Eingabefelder auf leer zurück.
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