Funktionen für Verwaltungsstellen und LandeszentralstellenEinzug/Rückgabe von ZA in die Nationale Reserve (NR)
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ZID. Einzug/Rückgabe von ZA in die Nationale Reserve (NR)Jeder Mitgliedstaat hat bei der Erstzuteilung der ZA 2005 durch eine lineare prozentuale Reduzierung der Referenzbeträge eine Nationale Reserve (NR) gebildet. Aus dieser Nationale Reserve wurden Sonderfälle bei der Zuteilung von ZA bedient (z.B. Betriebe in Besonderer Lage, Neueinsteiger). Die Nationale Reserve wird in Deutschland vom Bund und nicht von den Ländern verwaltet. ZA, die freiwillig zurückgegeben oder nicht genutzt werden, werden von den Prämienbehörden in die Nationale Reserve eingezogen und erhöhen mit ihrem Wertanteil den Wert der Nationalen Reserve. Einzug in die Nationale Reserve wegen dreimaliger Nichtnutzung bis 2008Für Altfälle bis 31.12.2008 galt folgende Regelung: Gemäß Art. 6 Abs. 3 UAbs. 3 der VO (EG) Nr. 795/2004 in Verbindung mit Art. 42 Abs. 8 der VO (EG) Nr. 1782/2003 werden ZA in die NR eingezogen, wenn folgende Bedingungen zutreffen:
Unter Nutzung eines ZA nach Art. 44 VO (EG) Nr. 1782/2003 versteht man die Aktivierung des ZA durch beihilfefähige Fläche bzw. durch GVE bei Besonderen ZA und Gewährung der Betriebsprämie. Die Nutzung des ZA wird für jedes Kalenderjahr im Abrechnungsprogramm jeder Prämienstelle ermittelt und in die ZID eingestellt. Einzug in die Nationale Reserve wegen zweimaliger NichtnutzungSeit dem 01.01.2009 werden ZA, die in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren (z.B. 2009 und 2010) nicht genutzt werden, in die Nationale Reserve eingezogen (Art. 42, VO (EG) Nr. 73/2009). Dies gilt z.B. für ZA, die in den Jahren 2009 und 2010 nicht genutzt wurden. Übergangsregelung 2008: ZA, die während des Zweijahreszeitraumes
2007 und 2008 nicht aktiviert wurden, werden nicht der Nationalen Reserve
zugeschlagen, wenn sie 2006 aktiviert wurden. Die Übergangsregelung 2009 gilt nicht für ZA für
Obst-, Reb- und Baumschulflächen (ORB-ZA), da diese erst
2008 zugeteilt worden sind und daher 2007 noch nicht genutzt werden konnten. Freiwillige Rückgabe eines ZA in die Nationale Reserve (nur Bedeutung bis 31.12.2008)Gemäß Art. 24 Abs. 3 VO (EG) Nr. 795/2004 können Betriebsinhaber freiwillig ganze (Eigentums)-ZA (Art: freiwillige Rückgabe des ganzen ZA) oder den Wertanteil aus der NR (Art: freiwillige Rückgabe des Anteils aus NR) wieder an die NR abgeben, ausgenommen sind Stilllegungs-ZA. Gemäß Art. 46 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1782/2003 kann ein Betriebsinhaber seine ZA ohne Flächen grundsätzlich erst dann übertragen, wenn er mindestens 80 % seiner ZA genutzt hat, oder nachdem er sämtliche ZA, die er im Jahr 2005 nicht genutzt hat, freiwillig an die NR abgegeben hat. In der ZA-Vorgangsliste werden anhand der von den Prämienstellen jährlich eingestellten ZA-Nutzungen die ZA-Intervalle mit Grund und Jahr des Einzugs ausgewiesen, die rein rechtlich bereits eingezogen sind, aber noch technisch eingezogen werden müssen. Bescheid über den EinzugDer Einzug (auch bei freiwilliger Rückgabe) von ZA in die NR ist ein belastender, in Rechte eingreifender Verwaltungsakt. Vor dem Einzug ist daher eine Anhörung durchzuführen und anschließend ein Bescheid zu erstellen. Dem Bescheid ist als Anlage das in der ZID erstellte PDF-Dokument "Anlage zum Bescheid - Einzug in Nationale Reserve" beizufügen. Werterhöhungen bei den zum Einzug vorgesehenen ZA-Intervallen bzw. WertanteilenSind bei ZA-Intervallen, die von einem Einzug betroffen sind, Werterhöhungen mit einer späteren technischen Gültigkeit als die des Einzugs vorhanden, sind diese Werterhöhungen vor dem Durchführen des Einzugs in der ZID zunächst im jeweiligen Programm für die Zuteilung der ZA rückgängig zu machen, dann der Einzug in der ZID abzuwickeln und anschließend im Programm für die Zuteilung der ZA die Werterhöhungen wieder durchzuführen. Im Falle nicht korrekt zurückgenommener Werterhöhungen wird in der ZID unter "Schritt 2: Intervalle auswählen" eine Fehlermeldung ausgegeben. Meldung an die ZIDZuständig für die Abwicklung des Einzugs bzw. die freiwillige Rückgabe von ZA in die NR sind die Prämienstellen (Betriebstyp 5311 bis 13) und die Landesverwaltungsstellen (Betriebstyp 5003). Um den Einzug bzw. die freiwillige Rückgabe der ZA in die NR an die ZID zu melden, sind unter dem Menüpunkt "Einzug/Rückgabe von ZA in Nationale Reserve" fünf Aktionen erforderlich:
1. Eingabe Betrieb, Jahr Das Verfahren des Einzugs bzw. der freiwilligen Rückgabe der ZA in die NR besteht aus zwei Teilen:
Vorgehensweise1. Schritt: Eingabe Betrieb, JahrDie 12-stellige Betriebs-/Antragsnummer und das Jahr des Einzugs sind anzugeben und die Art des Einzugs bzw. der freiwilligen Rückgabe auszuwählen. Das Jahr und die Art des Einzugs entsprechen denen, die in der ZA-Vorgangsliste ausgewiesen werden. Als laufende Nummer wird beim Einzug automatisch die Ziffer 0 ausgewiesen. Ggf. ist eine laufende Nummer zu vergeben. Die Schaltfläche "Weiter" führt zum nächsten Arbeitsschritt. 2. Schritt: Intervalle auswählenDas ZA-Konto mit den ZA-Nutzungen wird mit dem entsprechenden Termin für den Einzug angezeigt. Der Termin ergibt sich aus dem Jahr und der Art des Einzugs. Wurden bereits
ein Einzug bzw. eine freiwillige Rückgabe für das angegebene Jahr erfasst, werden diese Datensätze im unteren Bereich der Maske tabellarisch
ausgegeben. Beim Einzug bzw. bei einer freiwillige Rückgabe, die rechtlich bereits
vollzogen, aber technisch noch nicht durchgeführt wurde, führt die Zielscheibe Es ist anzugeben, ob alle für den Einzug bzw. die freiwillige Rückgabe in Frage kommenden ZA-Intervalle eingezogen werden sollen (Regelfall) oder aber nur ein bestimmter, von der Prämienstelle festgelegter Teil (Härtefall). Bei Vorliegen eines Härtefalls kann der Umfang der einzuziehenden ZA durch Angabe in der Spalte "Anzahl Einzug oder X" angegeben werden. Im Regefall ist keine zusätzliche Angabe erforderlich, da mit der Schaltfläche "Weiter" automatisch alle betroffenen Intervalle in die Spalte "Anzahl Einzug oder X" übernommen werden. Nach Anklicken der Schaltfläche "Weiter" wird die Anzahl der einzuziehenden ZA errechnet und in der Summenzeile des ZA-Kontos ausgegeben. 3. Schritt: Intervalle speichernNach Prüfung des ZA-Kontos ist der Vorgang zu speichern. Mit diesem Schritt ist der erste Teil der Verfahrens abgeschlossen. Anschließend ist das PDF-Dokument "Anlage zum Bescheid - Einzug in Nationale Reserve" mit den einzuziehenden bzw. zurückzugebenden ZA-Intervallen zu erstellen und dieses als Anlage zum Bescheid über den Einzug dem ZA-Inhaber auszuhändigen. 4. Schritt: Aktion durchführenNachdem die Widerspruchsfrist abgelaufen (1 Monat) und der Verwaltungsakt
bestandskräftig ist, wird im zweiten Teil des Verfahrens
mittels "Aktion durchführen" der technische Einzug
vorgenommen. Hierzu ist in der Maske "Einzug/Rückgabe von ZA in
Nationale Reserve" die Betriebsnummer sowie das Jahr für den Einzug anzugeben.
Anschließend sind mit der Funktion "Alle anzeigen" die gespeicherten
Aktionen abzufragen. Um die gewünschte Aktion aufzurufen, ist in der Tabelle in
der Spalte "Lfd. Nr." die Zielscheibe 5. Schritt: AbschlussEs erscheint eine Maske mit einem Bedienungshinweis und Erfolgsmeldungen zu den durchgeführten Schritten. Durch Anklicken der Schaltfläche "PDF-Druck" ist das PDF-Dokument "Anlage zum Bescheid - Einzug in Nationale Reserve" (technischer Einzug ist durchgeführt) mit den betroffenen ZA-Intervallen vor und nach dem Einzug auszudrucken und im Akt der Prämienstelle abzulegen. Wurden die Schritte 1 bis 4 in einem Zug vollzogen und wird der Bescheid erst nach Abschluss des technischen Einzugs in die Nationale Reserve erstellt, ist dieses PDF-Dokument dem Bescheid beizufügen. Hinweise zu den EingabefeldernKey-Schlüsselfelder
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Durch Anklicken der Schaltfläche "Aktion durchführen" wird der technische Einzug vorgenommen.
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