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Funktionen für den Abgeber von ZA

Verpachtung und sonstige befristete Übertragungen

Allgemeine Informationen zur ZID finden Sie unter Info ZID.
Allgemeine Informationen zu ZA finden Sie unter Info ZA.
Informationen zu Meldefristen finden Sie unter Meldefristen.

Verpachtung und sonstige befristete Übertragungen

Nach Art. 43 VO (EG) Nr. 73/2009 ist eine Verpachtung oder ähnliche befristete Übertragung von ZA nur mit Fläche zulässig, d.h. zusammen mit den ZA wird eine gleiche Anzahl von Hektar beihilfefähiger Fläche übertragen. Dabei ist i.d.R. der Verpächter der ZA sowohl der Eigentümer der ZA als auch der Flächen. Der Pachtzeitraum für die Fläche muss mindestens so lang sein wie der für die ZA. Dabei kann der verpachtete ZA mit unterschiedlichen Flächen desselben Verpächters während des Pachtzeitraums hinterlegt sein. 

Bei einem befristeten Pachtvertrag fällt der übertragende ZA nach Ablauf des Pachtzeitraums automatisch in das ZA-Konto und damit in den Besitz des Verpächters zurück. Unbefristete Pachtverträge können ohne Datumsangabe zum Ende des Pachtzeitraums an die ZID gemeldet werden. In diesem Fall verbleiben die ZA solange im ZA-Konto des Pächters bis ein Pachtende festgelegt wird. 

Soll vor Ablauf eines Pachtvertrages ein Teil der gepachteten ZA zurückgegeben werden, muss die zuständige Prämienstelle für den ganzen Umfang der gepachteten ZA (und nicht nur für den Teil der gepachteten ZA) ein Pachtende festlegen. Mit diesem Datum sind alle verpachteten ZA wieder beim Verpächter. Anschließend verpachtet der Verpächter den verbleibenden Teil der ZA innerhalb der vorgegebenen Meldefristen wieder an den ursprünglichen Pächter. Beide Vertragspartner müssen diese Übertragung in der ZID buchen.

Als zulässig anzusehen sind auch die Fälle, in denen ein Pächter von Flächen und Inhaber von eigenen ZA diese ZA zeitweilig mit der Unterverpachtung der Flächen an einen anderen Betriebsinhaber verpachtet. Dies setzt jedoch voraus, dass der Verpächter der Flächen einer Unterverpachtung der Flächen zugestimmt hat. Nicht zulässig ist dagegen die Unterverpachtung von gepachteten ZA.

Bei einer vorzeitigen Beendigung eines Pachtvertrages über ZA fallen die ZA an den Verpächter zurück. Dabei ist es nicht erforderlich, dass auch die Flächenpacht aufgelöst wird. Über die Beendigung des Pachtvertrages über ZA muss aber eine entsprechende Meldung in der ZID erfolgen.

Wird dagegen eine Flächenpacht vorzeitig beendet, entfällt damit auch die rechtliche Grundlage für die ZA-Pacht und der Pächter muss mit der Fläche auch die entsprechenden ZA an den Verpächter zurückgeben. Auch in diesem Fall muss eine Meldung in der ZID erfolgen.

Besondere ZA
Überträgt ein Betriebsinhaber alle Besonderen ZA an einen anderen Betriebsinhaber im Zuge der Verpachtung so gilt dies als Übertragung von ZA mit Fläche.
Im Fall der Übertragung Besonderer ZA kann der Übernehmer diese grundsätzlich auch ohne Fläche durch Beibehaltung von mindestens 50 % der während des Bezugszeitraums ausgeübten landwirtschaftlichen Tätigkeit - ausgedrückt in Großvieheinheiten (GVE) - aktivieren. Im Falle der Übertragung Besonderer ZA kann der Übernehmer von dieser Regelung Gebrauch machen, vorausgesetzt er übernimmt alle Besonderen ZA (das ganze Paket). In den Jahren 2009, 2010 und 2011 besteht diese Möglichkeit für jeden Übernehmer, ab dem Jahr 2012 jedoch nur noch bei Übertragungen im Rahmen der Erbfolge bzw. vorweggenommenen Erbfolge.

Werden nicht alle Besonderen ZA übernommen, kann der Übernehmer die Besonderen ZA nur mit beihilfefähigen Flächen aktivieren. Kann der Betriebsinhaber nicht ausreichend GVE für die Aktivierung der Besondern ZA nachweisen, können auf Antrag Besondere ZA auch mit Fläche aktiviert werden. Sie verlieren dadurch die Eigenschaft als Besondere ZA, können künftig nur noch mit Fläche aktiviert werden und gelten damit als Normale ZA.

Sonderfälle
Übertragungen im Rahmen von Sonderfällen können nur durch die zuständige Prämienstelle in der ZID gebucht werden. Als Sonderfälle gelten Erbfolge/vorweggenommene Erbfolge, Änderung der Betriebsnummer wegen Gebietsreform oder Betriebsteilung bzw. -zusammenlegung.

ZA aus der Nationalen Reserve (NR)
ZA, die aus der Nationalen Reserve zugeteilt wurden oder deren Wert durch Zuteilung aus der Nationalen Reserve um mehr als 20 % erhöht wurde, unterlagen bis zum 31.12.2008 einer besonderen Regelung. Der Betriebsinhaber musste diese ZA fünf Jahre ohne Unterbrechung nutzen, ansonsten fielen sie in die Nationale Reserve zurück. Seit 2009 können ZA mit einem Wertanteil von > 20 % aus der NR auch vor Ablauf eines Zeitraumes von fünf Jahren ab der Zuteilung übertragen werden und müssen nicht in jedem Jahr dieses Fünfjahreszeitraums genutzt werden.

Meldung an die ZID

Um die Übertragung von ZA an die ZID zu melden, sind unter dem Menüpunkt "Verpachtung und sonstige befristete Übertragungen" vier Aktionen erforderlich:

1. Eingabe Übernehmer, Datum
2. Auswahl zu verpachtende ZA 
3. Buchen der Übertragung
4. Drucken der Anlage

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Vorgehensweise

1. Schritt: Eingabe Übernehmer, Datum

Die 12-stellige Betriebs-/Antragsnummer des Abgebers und des Übernehmers, der Name des Übernehmers sowie Pachtbeginn und ggf. Pachtende sind hier einzutragen. Der Pachtbeginn muss in der Vergangenheit liegen. Bei einem unbefristeten Pachtvertrag ist keine Angabe im Feld "Pachtende" erforderlich. Wird ein Pachtvertrag erst in der Zukunft wirksam, kann die Meldung an die ZID erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen.

Bei Prämienstellen erscheint zusätzlich das Feld "Auftragseingang bei Prämienstelle", das zwingend mit dem Datum des schriftlichen Auftragseingangs bei der Prämienstelle zur Meldung an die ZID zu füllen ist.

Zusätzlich muss der Abgeber bestätigen, dass auch mindestens im gleichen Umfang Fläche befristet übertragen bzw. verpachtet wird.

Nach Anklicken der Schaltfläche "Weiter" werden alle im Besitz des Abgebers befindlichen ZA zum aktuellen Zeitpunkt gelistet. 

Grau markierte ZA sind nicht übertragbar. Von der Verpachtung ausgeschlossen sind zugepachtete oder ZA, für die bereits ein offener Verkaufs- oder Pachtvorgang vorhanden ist.

2. Schritt: Auswahl zu verpachtende ZA

In der letzten Spalte der ZA-Kontos ist zum jeweiligen ZA-Intervall die Anzahl der zu übertragenen ZA einzugeben. Soll das ganze Intervall übertragen werden, kann statt der Angabe eines Wertes ein X eingegeben werden. Für die Übertragung aller ZA werden durch Anklicken der Schaltfläche "alle markieren" die gesamten ZA ausgewählt.

Durch Anklicken der Schaltfläche "Weiter" erhält der Abgeber eine Übersicht der von ihm ausgewählten und zu übertragenen ZA zur Prüfung.

Eingabe Besonderer ZA

Die Besonderen ZA werden in einem Paket angezeigt (markierte Zeile mit Paket-ID und nachfolgenden Zeilen mit Kennung B als Art des ZA). Bei der Verpachtung von Besonderen ZA erscheinen drei Auswahloptionen:

Die Option "Nicht verpachten" ist standardmäßig vorgegeben für den Fall, dass nur Normale ZA verpachtet werden sollen. Soll das ganze Paket verpachtet werden, ist die Option "Verpachten als Paket, der Käufer kann dann mit GVE aktivieren" anzuklicken. Werden nur Teile der Besonderen ZA verpachtet, ist die Option "Teile aus dem Paket verpachten, Möglichkeit mit GVE zu aktivieren erlischt" anzuklicken. In diesem Fall kann der Übernehmer die Besonderen ZA nur mit beihilfefähigen Flächen aktivieren. 

3.Schritt: Buchen der Übertragung

Von der ZID werden eine Reihe von Plausibilitätsprüfungen durchgeführt, z. B. wird geprüft, ob der Übernehmer als Betriebsinhaber in der ZID registriert ist oder ob im Fall der Verpachtung auch Flächen verpachtet wurden. 

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass der eingegebene Name des Übernehmers von dem Namen, der in der Datenbank mit der Betriebsnummer gespeichert ist, abweicht. Im Zuge der Plausibilitätsprüfung erscheint in der ZID der Hinweis "Angegebener Pächter-Name und BNr. passen überhaupt nicht zusammen." Dieser Hinweis ist für die Buchung aber nicht relevant, sie kann trotzdem erfolgen. 

Ist die Übertragung zulässig, werden durch Anklicken der Schaltfläche "Buchen" die zu übertragenden ZA vom ZA-Konto des Abgebers abgebucht und eine 5-stellige Transaktionsnummer (TAN) generiert. Diese teilt der Abgeber dem Übernehmer mit, damit dieser die ZA auf sein eigenes ZA-Konto einbuchen kann.

4. Schritt: Drucken der "Anlage zur ZA-Übergabe mit TAN"

Zur Dokumentation der Transaktion in der ZID und - bei Bedarf - als Vertragsbestandteil druckt der Abgeber für den Übernehmer das PDF-Dokument "Anlage zur ZA-Übergabe mit TAN" aus. Die "Anlage zur ZA-Übergabe mit TAN" enthält alle relevanten Angaben zur Transaktion einschließlich der Identifikation der übertragenen ZA. Der Abgeber sollte die "Anlage zur ZA-Übergabe mit TAN" dem Übernehmer unterschrieben aushändigen. Damit hat der Übernehmer einen Beleg, dass der Abgeber die Transaktion gemeldet hat.

Für Prämienstellen besteht die Möglichkeit durch Anklicken der Schaltfläche "Zubuchung" die übertragenen ZA direkt in das ZA-Konto des Übernehmers einzubuchen.

Zum Download des Acrobat Reader

Zur Anzeige und Drucken des ZA-Kontos benötigen Sie den Acrobat Reader. Diesen können Sie hier kostenlos downloaden.

Sofern der Acrobat Reader nicht installiert ist, kann durch Klicken auf "Schnelldruck" die Ansicht der Web-Seite ausgedruckt werden. 

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Stornierung und Rückabwicklung

Ist dem Abgeber bei der Übertragung ein Fehler unterlaufen, z.B. hat er andere als die ursprünglich vorgesehenen ZA übertragen oder hat er die ZA einem falschen Übernehmer zugeordnet, kann der Abgeber erst 2 Wochen nach der Übertragung die Übertragung stornieren. Die TAN darf auf keinen Fall dem falschen Übernehmer mitgeteilt werden. Die Stornierung ist unter der Funktion "Übersicht Verpachtungsvorgänge" oder direkt in der Storno-Maske möglich.

Nur die zuständige Prämienstelle hat auf Antrag des Abgebers die Möglichkeit, innerhalb der 2-wöchigen Sperrfrist die Buchung zu stornieren. Ist die Zubuchung des Übernehmers bereits erfolgt, muss im ersten Schritt die Übernahmemeldung von der Prämienstelle storniert werden. Im zweiten Schritt ist dann die Übertragungsmeldung des Abgebers entweder von der Prämienstelle oder nach Ablauf der 2-wöchigen Sperrfrist vom Abgeber selbst zu stornieren. 

Wenn sich einer erfolgten Übertragung eine weitere Transaktion anschließt, ist der o.g. Vorgang beginnend von der letzten Übertragung zur ersten Übertragung schrittweise rückabzuwickeln. 

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Hinweise zu den Eingabefeldern

Key-Schlüsselfelder

Alle Schlüssel-Felder zusammen ergeben den KEY und bestimmen die Identität des Datensatzes. Diese Felder sind mit dem Schlüssel-Symbol gekennzeichnet. Zwei Meldungen sind verschieden wenn sie sich mindestens in einem Schlüsselfeld unterscheiden. ...

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Abgeber

Die 12-stellige Betriebs-/Antragstellernummer des Abgebers ist hier einzugeben. 

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Übernehmer

Die 12-stellige Betriebs-/Antragstellernummer des Übernehmers ist hier einzugeben. 

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Name des Übernehmers

Zusätzlich zur Betriebs-/Antragsnummer des Übernehmers ist der Name (Nachname Vorname) bzw. bei juristischen Personen der Name und zusätzlich die eingetragene Bezeichnung (z.B. GbR) einzugeben. 

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Pachtbeginn

Bei diesem Datum handelt es sich um den Beginn der Pacht der ZA, nicht der Fläche!  Der Pachtzeitraum der Fläche kann auch vor diesem Datum liegen.

Der Beginn der Pachtlaufzeit ist in der Form TT.MM.JJJJ hier einzugeben. Das Datum darf nicht in der Zukunft liegen. Die Übertragung ist innerhalb eines Monats zu melden. Für die Aktivierung von ZA ist das Übergabedatum (Pachtbeginn der ZA) und die Einhaltung der Meldefristen maßgeblich (siehe Info Meldefristen). 

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Pachtende

Bei einem befristeten Pachtvertrag ist das Ende des Pachtzeitraums hier einzugeben. Als Pachtende gilt der letzte Tag des Pachtzeitraums. Wenn z.B. bei einer einjährigen Pachtlaufzeit die Pacht am 01.10. beginnt, endet der Pachtzeitraum am 30.09. des nächsten Jahres. 

Im Fall eines unbefristeten Pachtvertrages kann das Feld leer bleiben. 

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Auftragseingang (nur für Verwaltungsstellen)

Bei Prämienstellen erscheint zusätzlich das Feld "Auftragseingang bei Prämienstelle", das zwingend mit dem Datum des schriftlichen Auftragseingangs bei der Prämienstelle zur Meldung an die ZID zu füllen ist.

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Bestätigung - mit Fläche

Der Abgeber muss bei der Verpachtung oder anderen befristeten  Übertragungen von ZA zusätzlich bestätigen, dass auch die Fläche mindestens im gleichem Umfang an den übernehmenden Betrieb übergeht. Der Pächter muss im Sammelantrag den ZA-Verpächter und den Umfang der von ihm mit den ZA gepachteten Flächen angeben. Diese Angaben werden durch Vor-Ort-Kontrollen seitens der Prämienstellen überprüft.

Eine Verpachtung von Besonderen ZA als Paket ist rechtlich einer Übertragung mit Fläche gleich zu setzen. Damit muss in diesem Fall auch "mit Fläche übertragen" angekreuzt werden.

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